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| Super-Moderator |
Französische Hauptscheinwerfer sind nicht erlaubt, da in der STVZO steht, dass die Scheinwerfer weißes Licht auf die Straße bringen müssen. Französische Nebelscheinwerfer sind, ich sag mal, eine Grauzone, die haben zwar ihre e-prüfzeichen, sind aber angeblich nur für den französischen Markt gebaut worden, das ist das was ich ab und zu höre und wie es argumentiert wird. In der STVZO steht zu Nebelscheinwerfern, weißes oder hellgelbes Licht. Hellgelb seh ich mal als Auslegungssache, bisher hatte ich mit meinen gelben NSW bei TÜV/AU und Polizeikontrollen keine Probleme. | |||
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