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Alt 06.07.2010, 17:51 #1
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Amazing geht das nicht auch via PN?


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Alt 06.07.2010, 17:52 #2
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Es geht doch ums Auto?....Wieso denn PN? ...
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Alt 06.07.2010, 17:53 #3
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sehr geil optisch!!!

aber schon allein die hinterräder stehen ja übelst raus!!!

nich, dass dich mal der falsche erwischt...

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Alt 06.07.2010, 17:59 #4
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Zitat:
Zitat von GT-Fahrer Beitrag anzeigen
sehr geil optisch!!!

aber schon allein die hinterräder stehen ja übelst raus!!!

nich, dass dich mal der falsche erwischt...

ich kenne das so das nur die lauffläche verdeckt sein muss oder?!...
ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren...
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Alt 07.07.2010, 19:24 #5
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nach deutscher norm (lauffläche bedeckt) stimmt das ja. nur net nach EU norm.

also passts ja eigentl ^^ wenn ers so bekommen hat!
ragnar ist offline  
Alt 12.07.2010, 23:08 #6
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Zitat:
Zitat von ragnar Beitrag anzeigen
nach deutscher norm (lauffläche bedeckt) stimmt das ja. nur net nach EU norm.

also passts ja eigentl ^^ wenn ers so bekommen hat!
wo ist denn da die lauffläche bedeckt??? die 2 cm ganz oben mit auge zudrücken???
da ist nichtmal ansatzweise die lauffläche so bedeckt, wie es mal ZUGELASSEN WAR ;-)
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Alt 06.07.2010, 18:03 #7
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1. es geht hier nicht um mein Fahrzeug!
2. Du kennst selbst DEINE Vorgeschichten
3. Ist die Frage nach dem Griffen Fahrzeugbezogen

EDIT:

Deutsches Recht: Lauffläche muss bedeckt sein...
Neues EU Recht: Das KOMPLETTE Rad mit allem! Selbst die Lauffläche ist da schon bei dir sehr Grenzwertig.
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Alt 06.07.2010, 18:03 #8
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oder?? informiert ma sich da nicht vorher???

Mittlerweile muss der KOMPLETTE Reifen abgedeckt sein...gibt aber noch den ein oder anderen der das einträgt.
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Alt 06.07.2010, 18:06 #9
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der komplette reifen muss bedeckt sein... egal ob es so eingetragen ist...oder nicht... neue gesetzgebung....

kann man dich mit hochnehmen...

vor paar jahren hieß es "lauffläche"... aber selbst diese ist bei dir nicht ordnungsgemäß abgedeckt... !!!
am oberen punkt der stoßstange erkenn ich bei dir ja schon gut 3cm lauffläche.... löl
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Alt 06.07.2010, 18:10 #10
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Zitat:
Zitat von GT-Fahrer Beitrag anzeigen
der komplette reifen muss bedeckt sein... egal ob es so eingetragen ist...oder nicht... neue gesetzgebung....

kann man dich mit hochnehmen...

vor paar jahren hieß es "lauffläche"... aber selbst diese ist bei dir nicht ordnungsgemäß abgedeckt... !!!
am oberen punkt der stoßstange erkenn ich bei dir ja schon gut 3cm lauffläche.... löl
ok danke...
werde diesmal hinter gehn und mal fragen...
nur wie gesagt hat noch keiner was gesagt




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Alt 06.07.2010, 19:06 #11
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Zitat:
Zitat von GT-Fahrer Beitrag anzeigen
der komplette reifen muss bedeckt sein... egal ob es so eingetragen ist...oder nicht... neue gesetzgebung....

kann man dich mit hochnehmen...
Das ist so nicht ganz richtig....

Da müssten ja die ganzen leute die wo vor der neuen Regelung diese Eintragung haben (wie ich zB) ja ihr Fzg komplett umbauen, und den Reifen komplett abdecken.
Die Prüfer haben mittlerweile die auflage, dass das gesamte Rad abzudecken ist. Nachdem man aber anhand der Eintragung im Schein nicht erkennen kann, ob die Kombination vor oder nach dieser neuen Regelung eingetragen wurde, gibt es immer noch Prüfer die dies Eintragen.
dH. Wenn es eingetragen ist bzw noch wird hat derjenige glück
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Alt 06.07.2010, 18:08 #12
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oh echt?...
und wieso?...

haben wir aber bei uns alle so?...
also haben etliche wie golf 1 cabrio .golf 1 g60.golf 3 gti.mercedes (klasse keine ahung).audi s3...also hat noch keiner irgendwas gesagt...
na da muss ich doch mal meinen polizsten fragen...


danke für die auskunft...

also ist sowas erlaubt:
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Alt 06.07.2010, 18:11 #13
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Zitat:
Zitat von Proll-Baby Beitrag anzeigen
oh echt?...
und wieso?...

haben wir aber bei uns alle so?...
also haben etliche wie golf 1 cabrio .golf 1 g60.golf 3 gti.mercedes (klasse keine ahung).audi s3...also hat noch keiner irgendwas gesagt...
na da muss ich doch mal meinen polizsten fragen...


danke für die auskunft...

also ist sowas erlaubt:
federweg brauchst du schon.... und schleifen durfte noch nie was...

daher ist das sicherlich nur im stand mit einem hydraulischen fahrwerk erlaubt....

......achja...wie amazing erwähnte... der tiefste punkt am auto muss mindestens 8cm über dem Boden sein...
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Alt 06.07.2010, 18:14 #14
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Zitat:
Zitat von GT-Fahrer Beitrag anzeigen
federweg brauchst du schon.... und schleifen durfte noch nie was...

daher ist das sicherlich nur im stand mit einem hydraulischen fahrwerk erlaubt....
ja das glaube ich dir...
wollte nur wissen zwecks wie die räder stehen also wegen der laufflächen...
ob das ginge?!
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Alt 06.07.2010, 20:10 #15
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Zitat:
Zitat von GT-Fahrer Beitrag anzeigen
federweg brauchst du schon.... und schleifen durfte noch nie was...

daher ist das sicherlich nur im stand mit einem hydraulischen fahrwerk erlaubt....

......achja...wie amazing erwähnte... der tiefste punkt am auto muss mindestens 8cm über dem Boden sein...
stimmt nicht es gibt laut stvzo keinen paragraphen in deutschland der eine mindesthöhe vorschreibt. sowas gibts nur bei geländewagen. das einzige was dich aufhält bei tiefer legungen sind die beleuchtungs und kennzeichen höhen.

solange niemand gefährdet wird kannst du dein auto so tief legen wie du willst. aber der tüv hat inzwischen richtlinien rausgegeben wonach der prüfer auf die 8cm achten soll und alles was tiefer ist sollte nicht mehr abgenommen werden. aber das ist nicht gesetzlich fixiert.

@proll-b: netter wagen aber hier ist leider schön wieder einiges mysteriös aber ich werde das erstmal im stillen weiter verfolgen und noch nichts zu sagen.
Danjo ist offline  
Alt 06.07.2010, 18:11 #16
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Das ist erlaubt, keine Frage ( im Rahmen der Tieferlegung!!!, da gibt es dann wieder andere Auflagen wie Freigängigkeit etc ).

Nur weil ein Polizist was sagt, heisst es nicht, das es erlaubt ist. Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

Im Zweifelsfall ist die Aussage des Beamten nix wert, garnix.

EDIT:

Nur weil keiner was sagt, ist es keine Garantie der Legalität !

Wenn du schon 10 Jahre mit Koks in den Taschen rum läufst und es vertickst, ist es dennoch strafbar, auch wenn du bisher nie belangt wurdest
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Alt 06.07.2010, 18:13 #17
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Das ist erlaubt, keine Frage ( im Rahmen der Tieferlegung!!!, da gibt es dann wieder andere Auflagen wie Freigängigkeit etc ).

Nur weil ein Polizist was sagt, heisst es nicht, das es erlaubt ist. Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

Im Zweifelsfall ist die Aussage des Beamten nix wert, garnix.

EDIT:

Nur weil keiner was sagt, ist es keine Garantie der Legalität !

NA hab ihn gefragt weil ich halt von mir aus dachte das die sowas wissen müssen und so weißt...Wo kann man dies den mal nach lesen geschweigeden erfragen?...

Na wie gesagt mit den Tiefer legen,der muss e ein stück hoch weil der zu weit unten ist für weimarische straßen macht man sich alles kaputt...
Und dann bin ich halt am überlegen mit 16er Schmidt Revo´s zu holen...
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Alt 06.07.2010, 18:13 #18
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Also ich finde dein Auto super, gefällt mir sehr gut.
Und wenn Leute behaupten du hast keine Ahnung lass sie doch, zieh dein Ding durch!
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Alt 06.07.2010, 18:15 #19
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Zitat:
Zitat von Gyrosmann Beitrag anzeigen
Also ich finde dein Auto super, gefällt mir sehr gut.
Und wenn Leute behaupten du hast keine Ahnung lass sie doch, zieh dein Ding durch!
JA das mache ich auch ,danke
nur will ich halt nicht als lühner da stehn...

Und da lieber lass ich fotos machen wos realistisch rüber kommt und wo sie mir alle glauben das es meiner ist...
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Alt 06.07.2010, 18:34 #20
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Ja wie im ersten Showroom schon geschrieben, finde ich den Golf echt schön.
Wie lange habt ihr denn für den Umbau gebraucht?




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