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| Mr. Kotzepresser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Lecker ![]() aber das mit dem Freifahrtschein und dem Fahrwerk glaubst Du doch selbst nicht oder??? da kannst schnell mal an den falschen grünen kommen, und dann bleibt dein Golf erstmal stehen wenn du Pech hast... Das wirst auch in deinem Gutachten fürs Fahwerk nachlesen können wie das einzutragen ist. In deinem Gutachten steht ein TÜV zugelassener Verstellbereich. Beispielsweise von 30-80mm. Innerhalb dieses Bereiches trägt der TÜV, oder auch andere, das Fahrwerk mit einer festen Fahrzeughöhe ein. Ausserhalb dieses Bereiches, also wenn auf 90mm eingestellt, ist es eine Sonderabnahme. Aber auch dort wird die dann vorhandene Fahrzeughöhe eingetragen. Daher würde ich das schleunigst nachtragen lassen, sonst gibts ärger. Hatte dasselbe, und hab auch noch im nachhinein meine Fahrzeughöhe eintragen lassen... Gibt tausend sachen wo die grünen sich bei der Tiefe hinhängen können....hab da selbst schon erfahrungen gemacht mit diesen affen.....fängt bei der Scheinwerferunterkante an...und hört sonstwo auf.. | |||
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