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| Wörtherseefahrer | Zitat:
Heutzutage ist das in Europa der NEFZ. Wird nun die gleiche Prüfung mit dem selben Motor gemacht, aber ein anderes Getriebe mit anderer Übersetzung verwendet, werden da andere Abgaswerte rauskommen, da zwangsläufig andere Lastkurven gefahren werden. Fährt man nun eine Kombination die es von Werk aus nie gab, zb 1.8t mit 02A im Golf 3, muss ein solcher Abgastest erneut durchgeführt werden. Wurde es scheinbar auch, da ein solches Gutachten dafür vorhanden ist. Allerdings gibt es wie ich das hier rauslese keines für 1.8t mit 02M im Golf 3. Dh ein solches Gutachten müsste erstellt werden und das ist für eine Privatperson für ein einzelnes Fahrzeug eigentlich nicht tragbar. | |||
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