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| Jahr 2014 Hasser |
Also, SML an Kraftfahrzeugen sind schon mal grundsätzlich zulässig. Siehe "HIER", Absatz 6, zweiter Satz. Es geht also nur um die E-Prüfnummer. Hmm, mal sehen. Wieso darf der KÜS nicht's eintragen? Bei meinem Sohn in der Fa. tragen die alles ein. Selbst solche Neon-Unterboden-Beleuchtungen haben die schon eingetragen. Steht halt als Zusatz "Nur für Showzwecke" mit drin und die haben mit Sicherheit auch kein E-Zeichen. Ich lasse mich einfach überraschen. Grüße Ritschy | |||
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