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| Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3 |
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| Wörtherseefahrer | naja ich meine es heißt ja schließlich "Standlicht" und nicht "begleitetes Abblendlicht" oder so Aber das freut mich, dass es erlaubt ist damit rumzugurken. Hatte anfangs, als ich den Lappen frisch hatte, immer angst dass mich die Blauen anhalten wegen dem Standlicht aber die Bmw fahrer, fahrn ja auch alle so rum. | |||
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| | #2 | |||
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| Golfumbauplaner |
naja bei den neuen autos wie zb bmw sind die ringe oder leisten auch zugelassen als TFL! standlicht kann man es auch nennen, zb heißt es auch begrenzungslicht und somit nimmt es eine neue bedeutung an! ![]() begleitetes abblend-begrenzungslicht! | |||
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| | #3 | ||
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| Gast |
Das hab ich allerdings auch schon gehört, dass man diese Scheinwerfer nicht richtig einstellen kann. | ||
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| | #4 | |||
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| Wörtherseefahrer | Zitat:
![]() hab auch vor kurzem öffter gelesen, dass sich die FK's nicht richtig einstellen lassen. Ich aber, konnte sie optimal verstellen je nach lust un laune Frag ambesten mal jemand, der sie eingebaut hat, wie es mit dem einstellen aussieht. Wird sicher irgendwie gehen | |||
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| | #5 | ||
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| Bastler | Zitat:
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| | #6 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
hab auch schon vieles gehört mit einstellen usw... meist ist es aber wirklich so das (selbst wenn man sie 100% richtig eingestellt hat) die licht ausbeute nicht wirklich gut ist... desshalb fahre ich nachts grundsetzlich mit NSW ,, (ich hab die von sonar) und 2 freunde von mir haben Einmal Die FK*s und einmal die HELLA DE... alles das selbe... denke mal das eig nur dokas das beste sind (für die nacht) | |||
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| | #7 | ||
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| Bastler | Zitat:
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| | #8 | |||
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| GTI und TDI Fahrer | Naja die Hella Golf 4 Look sind immernoch die Besten. Alle Scheinwerfer mit Linse sind für A***h, die originalen Doppelkammer kommen gleich dannach, sind aber auch Reflektorscheinwerfer... bei den Inpro "Golf 4 Xenonlook" kann man auch ne Kerze reinstellen... Wenn man das Standlicht auf TFL umklemmt, ist das aber auch nicht korrekt... Und NSW darf man bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten, bsp. Regen, Schnee etc. bei strahlender Sonne an einem Sommertag, ist es wohl eher nicht erlaubt, wäre ja auch Schachsinn... | |||
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| | #9 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Also erstmal stimmt es mit dem Einstellen und der Lichtausbeute,aber: Jetzt hör nicht drauf wenn einer sagt der Aufwand ist zu groß etc.das ist Unsinn ich hatte meine nach 20 min eingestellt, auf die richtige Höhe.Es ist nicht so einfach wie bei manch anderen weil man die lwr-motoren mit den Gewindestiften brauch.Ich hab meine "Gewindestifte" sehr weit eingeschraubt" und dann hats gepasst,dann kannst du auch die Höhe noch mit per lwr-rad von innenraum regulieren. Aber man brauch die LEUCHTWEITENREGULIERUNGSMOTOREN MIT DEN GEWINDESTIFTEN. bzw mit etwas Geschick kann man die normalen auch umbauen. Die Lichtausbeute ist wirklich nicht die beste,ich habe die Philips Blue Vision drin und damit ist es schon OK.Außerdem hab ich die Brücke eingesetzt das Fern und Abblendlicht(bei eingeschaltetem Fernlicht) zusammen Leuchten. Und ich hab die Standlichtleiste an die TFL Klemme gelegt,dass halt nur die Leiste leuchtet und wenn ich das Abblendlicht anmache geht die Leiste komplett aus. Und da gibts überhaubt kein großen Aufwand, das bisschen geschraube.Wenn man das nicht hin bekommt muss man schon 2 Linke Hände haben... mfg Ram | |||
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| | #10 | |||
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| Forenabhängiger |
Und wie sieht es aus wenn man mit Standlicht + NSW fahren will? Ich habe mich mal schlau gemacht ob dieses gültig ist. Mir wurde gesagt dass es innerort zulässt ist bei dämmerung in dieser Kombination zu fahren. Was sagt ihr dazu? | |||
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| | #11 | |||
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| Wörtherseefahrer | Zitat:
einstellen lassen sie sich solala mein KFzler meint sie wären gut eingestellt ich allerdings spreche dagegen, weil die nicht auf einer linie sind sondern links ist der lichtkegel etwas höher, also beleuchtet den Rechten fahrbahnrand mit. Obs so normal ist weiß ich nicht. Aber zurück zum Thema: wenn echt garnichts geht mit dem einstellen, kann man zur not auch ne unterlegscheibe drunter klemmen, damit es passt. Ist zwar eher die Pfuscher lösung aber allemal besser als den Gegenverkeher zu Blenden. Zitat aus Wikipedia: Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant Denke das ist kein Problem, selbst wenn es nicht erlaubt ist und du angehalten wirst, werden sie dir nur sagen: In zukunft bitte die NSW ausschalten oder so... Hier steht alles wissenswerte über scheinwerfer und wann man sie anschalten darf/kann/muss. : Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia | |||
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| | #12 | ||
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| User entfernt |
[/QUOTE] Zitat aus Wikipedia: Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant Denke das ist kein Problem, selbst wenn es nicht erlaubt ist und du angehalten wirst, werden sie dir nur sagen: In zukunft bitte die NSW ausschalten oder so... Hier steht alles wissenswerte über scheinwerfer und wann man sie anschalten darf/kann/muss. : Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia[/QUOTE] Glaub blos nicht alles was in Wikipedia steht,bei Fragen zur STVO gucke ich immer hier nach:Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen - verkehrsportal.de. Und zum Thema Fahren mit NSW hier der Paragraph dazu : STVO §17. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Diese kann auch mit einem Busgeld geahndet werden.Kostenpunkt = 10 Euro. Mit Gefährdung 15 Euro, mit Unfall 35 Euro Ausserdem finde ich es sieht reichlich Affig aus am Tag mit Nebler zu fahren.Wenn man am Tag mit Licht Rumfahren will dann macht die Scheinwerfer an.Immer noch besser als die Hässlichen TFL oder mit NSW. Gruss Sven | ||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu squadalienforce für den nützlichen Beitrag: |
| | #13 | |||
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| Forenabhängiger |
Zitat aus Wikipedia: Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant Denke das ist kein Problem, selbst wenn es nicht erlaubt ist und du angehalten wirst, werden sie dir nur sagen: In zukunft bitte die NSW ausschalten oder so... Hier steht alles wissenswerte über scheinwerfer und wann man sie anschalten darf/kann/muss. : Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia[/QUOTE] Glaub blos nicht alles was in Wikipedia steht,bei Fragen zur STVO gucke ich immer hier nach:Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen - verkehrsportal.de. Und zum Thema Fahren mit NSW hier der Paragraph dazu : STVO §17. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Diese kann auch mit einem Busgeld geahndet werden.Kostenpunkt = 10 Euro. Mit Gefährdung 15 Euro, mit Unfall 35 Euro Ausserdem finde ich es sieht reichlich Affig aus am Tag mit Nebler zu fahren.Wenn man am Tag mit Licht Rumfahren will dann macht die Scheinwerfer an.Immer noch besser als die Hässlichen TFL oder mit NSW. Gruss Sven[/QUOTE] Und Wozu hat der Schalter die Funktion Standlicht und NSW zusammen leuchten zu lassen, ohne dass das abblendlich mit leuchtet? | |||
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| | #14 | ||
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| User entfernt |
Weil man bei 2 Nebelscheinwerfer am Auto auch nur Standlicht+NSW fahren darf ohne das Abblendlicht einzuschalten. Steht aber auch im text dort wird das Standlicht nur Begrenzungslicht genannt. Standlicht und Begerenzungslicht ist hier also das selbe. Und die NSW schaltest Du ja nur ein in dem Du den Knopf herrausziehst. gruss Geändert von squadalienforce (09.12.2011 um 12:48 Uhr) | ||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu squadalienforce für den nützlichen Beitrag: | fusselkoordinator (09.12.2011) |
| | #15 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Klar ist das nicht ganz korrekt wenn man die Leiste an die Tfl Klemme hängt. Aber was soll da passieren. Die Rennleitung guckt ja nicht ob mein Standlicht funktioniert. Bzw. Hab ich noch nie erlebt | |||
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| | #16 | ||
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| Gast |
Ob das so viel Sinn macht ist trotzdem fragwürdig...sehen und gesehen werden... Geändert von XxHoneyxX (11.12.2011 um 12:22 Uhr) | ||
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