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| Forenseele |
Du solltest nicht das eine mit dem anderen vermischen. Bei Auspuffanlagen ist das vollkommen klar. Du kannst eine Sportauspuffanlage mit einem 50mm Durchmesser z.B. an einen 1,4 mit 60 PS hängen. Fürn VR ist das jedoch viel zu klein, der hat Serie schon mehr! Klar ist diese dann nur für einen 60 und 75Psler zugelassen... Das ist aber keine KW "Begrenzung", sondern einfach nur technisch bedingt!Bei Fahrwerken ist das wieder was anderes. GTI, 16V und VR6 hatten z.B. ein ganze anderes Fahrwerk, ein sogenanntes Plusfahrwerk. Ein Fahrwerk für GTI und 16V muss außerdem eine höhere Traglast haben wie bei einem normalen60Psler. VR6 hat die höchste Traglast, daher noch anspruchsvoller. Nehmen wir mal an wir haben ein Fahrwerk für einen GTI, dann hat die Zulassung/das Gutachten was mit der Traglast, technischen Bauart, auch Höchstgeschwindigkeit für das es ausgelegt ist zu tun. Aber nur indirekt mit der Leistung! Ne KW Begrenzung bei Felgen ist und bleibt totaler Schwachsinn! Da kann dir dein Kollege erzählen was er will, wenn er das wirklich behauptet hat er was falsch verstanden oder ihm fehlt ne Latte am Zaun. Wenn in dem Gutachten eine Motorisierung fehlt, hat das sicher nen Grund. Aber sicherlich nicht direkt was mit den KW zu tun! Kannst gerne mal das Gutachten hochladen, wir kommen dem ganzen schon auf den Grund. | |||
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