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| Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3 |
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| Praktikant :) |
Wie ja schon in meinem Showromm zu lesen war, habe ich mir ein VR6 zugelegt. Dieser hat die Bremsanlage vom Corrado G60 ( eingetragen) verbaut die ich ja auch übernehmen möchte .Jetzt zu meinem Problem: Ich finde keine Felgen ( 4-Loch) die bis 128 KW zugelassen sind. Habe schon mehrere Felgentuner angeschrieben, die mir da auch nicht zu 100% weiter helfen konnten. Der G60 hat nur 118 KW . Es geht nicht um die Traglast , nur um die Geschwindikkeit. | |||
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| | #2 | ||
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| Forenseele |
Wenn du einen original Golf 3 GTI hast, hast du doch schon die 280mm Bremsanlage mit 5-Loch-Anbindung. Warum lässt du die nicht einfach so? Die ersten 3er VR6 wurden mit genau dieser Bremsanlage ausgeliefert. Spätere hatten dann vorne die 288mm Scheiben, aber die hinteren Scheiben nach wie vor gleich wie bei deinem GTI. Ist doch viel einfacher wenn du entweder deine Bremsanlage lässt wie sie im Moment ist mit 280er Scheiben vorne und 5-Loch oder evtl. vorne auf die größere 288mm Anlage der späteren Vr6 umbaust. | ||
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| | #3 | |||
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| Forenseele |
Vorallem hab ich noch nie was von einer KW Begrenzung bei Felgen gehört. | |||
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| | #4 | |||
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| Forenseele | Zitat:
Seit wann haben Felgen eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Kumpel von mir fährt 4Loch Mile Miglias unter nem 250PS 1.8t im 3er. | |||
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| | #5 | ||
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| Forenseele |
Achso, dass er ein Cabrio hat ist mir garnicht aufgefallen, sorry. Gab es beim 3er Cabrio keine 5-Loch-Anbindung? Felgen haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung, höchtens eine in KW/PS. Ein Freund von mir hatte sich für seinen Corrado Keskin KT 9? (diese mit den 5 dicken Speichen) gekauft, diese waren aber nur bis zum 16V mit 100 KW/136 PS zugelassen und nicht für seinen G60 mit 118 KW/160 PS. Also KW/PS Begrenzung gibt es, da anscheinend einige Felgenhersteller nicht so wirklich auf die Haltbarkeit ihrer Felgen vertrauen. KW BEGRENZUNGEN FÜR FELGEN GIBT ES ALSO WIRKLICH! Geändert von MirKesBre (16.11.2011 um 18:56 Uhr) | ||
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| | #6 | |||
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| Praktikant :) | Zitat:
Bei 5-Loch wäre es kein Problem ... auf legaler Weise. | |||
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| | #7 | ||
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| Forenseele |
Wird dir evtl nichts anderes bleiben wie auf 5-Loch umzubauen oder halt mit dem Tüv-Prüfer etwas zu "sprechen" | ||
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| | #8 | |||
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| Hilfesuchender |
solange die Traglast passt kannst jede Felge Montieren, aber egal welche Felge es wird, musst du die per Einzelabnahme Eintragen! | |||
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| | #9 | |||
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| Forenseele |
KW Begrenzung bei Felgen, wer hat den so nen Schwachsinn erzählt? Bekannter fährt 4 Loch am Golf 2 VR6T mit rund 450 PS. Es sind zwar nur die zugelassenen 249 PS eingetragen, aber die Felgen waren da es kleinste Problem... Hast du schonmal in nem Gutachten gelesen dass die Felgen nur bis XX KW zugelassen sind? Wenn die Traglast reicht passt der Lack!!! | |||
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| | #10 | ||
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| Forenseele |
Gibts wirklich, KW Begrenzung bei Felgen, wollte es erst auch nicht glauben. Die Keskin Felgen von einem Freund von mir waren tatsächlich laut Gutachten nur für maximal den Corrado 2.0 16V mit MKB 9A und 136 PS zugelassen. Für seinen 1.8 G60 mit 160 PS mit ebenfalls 4-Loch-Anbindung stand nichts im Gutachten drin, wirklich, und erst recht nicht für VR6 mal unabhängig von der 5-Loch-Anbindung. Er (mein Kollege) war auch total baff, als er sich vor der anstehenden Tüv Eintragung das Teilegutachten durchgelesen hat. Solche KW-Begrenzungen in Teilegutachten oder ABEs hab ich schon öfters gesehen, auch bei Auspuffanlagen, Fahrwerken etc. Da waren Fahrwerke (billige) für höhere Motorisierungen wie VR6, 16V etc. nicht zugelassen laut Teilegutachten. | ||
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| | #11 | |||
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| Forenseele |
Du solltest nicht das eine mit dem anderen vermischen. Bei Auspuffanlagen ist das vollkommen klar. Du kannst eine Sportauspuffanlage mit einem 50mm Durchmesser z.B. an einen 1,4 mit 60 PS hängen. Fürn VR ist das jedoch viel zu klein, der hat Serie schon mehr! Klar ist diese dann nur für einen 60 und 75Psler zugelassen... Das ist aber keine KW "Begrenzung", sondern einfach nur technisch bedingt!Bei Fahrwerken ist das wieder was anderes. GTI, 16V und VR6 hatten z.B. ein ganze anderes Fahrwerk, ein sogenanntes Plusfahrwerk. Ein Fahrwerk für GTI und 16V muss außerdem eine höhere Traglast haben wie bei einem normalen60Psler. VR6 hat die höchste Traglast, daher noch anspruchsvoller. Nehmen wir mal an wir haben ein Fahrwerk für einen GTI, dann hat die Zulassung/das Gutachten was mit der Traglast, technischen Bauart, auch Höchstgeschwindigkeit für das es ausgelegt ist zu tun. Aber nur indirekt mit der Leistung! Ne KW Begrenzung bei Felgen ist und bleibt totaler Schwachsinn! Da kann dir dein Kollege erzählen was er will, wenn er das wirklich behauptet hat er was falsch verstanden oder ihm fehlt ne Latte am Zaun. Wenn in dem Gutachten eine Motorisierung fehlt, hat das sicher nen Grund. Aber sicherlich nicht direkt was mit den KW zu tun! Kannst gerne mal das Gutachten hochladen, wir kommen dem ganzen schon auf den Grund. | |||
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| | #12 | ||
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| Forenseele |
Das soll ja hier jetzt nicht in einer Diskussion enden. Ich gebe dir in der Hinsicht auch recht, dass es keine direkte KW Begrenzung gibt, sondern wie du sagst, eine technische, bauartbedingte Begrenzung. Auspuffanlagen=>Rohrdurchmesser Fahrwerke, Felgen etc. =>Traglasten und und und... Ich habe diesen Kollegen und das Gutachten nicht frei erfunden, ganz im Gegenteil, dieser eine Kollege, den ich meine, ist KFZ-Meister, fuhr schon unzählige VWs und weiß auch, wovon er spricht, ich bin kein gelernter KFZ-Ler, habe aber auch schon ein Wenig an Wissen gesammelt. JEDENFALLS AUF WAS ICH HINAUS WILL: In diesem Keskin-Gutachten waren nur aufgeführt: Corrados mit den Motorvarianten: -1.8 als 8 und 16 Ventiler -2.0 als 8 und 16 Ventiler UND 1.8 G60 und 2.9 VR6 standen nicht im Gutachten, d.h. dass diese Felgen für diese beiden Varianten nicht zulässig sind, oder? (mal ganz unabhängig davon, dass der VR6 sowieso 5-Loch-Anbindung hat und die Felgen mit 4-Loch-Anbindung daher sowieso nicht passen). Gleiches Spiel mit einigen Fahrwerken (meist billige) VR6=>schwer=>Fahrwerksgutachten nur bis 2.0 16V, ebenso Abgasanlagen wegen Rohrdurchmesser. Es hat also INDIREKT mit der Leistung zu tun, da geb ich dir recht, habe mich vllt. auch etwas schwer verständlich ausgedrückt. Wenn ich wie in seinem Fall einen VR6 in ein G3 Cabrio bauen würde, würde ich mir einfach dazu die vordere 288mm Scheiben, Beläge, Sattel und Sattelträger, Bremsschläuche und Radnarbe holen. Hinten Brauch man sowieso nur die 226mm Scheibe, Beläge, Sattel inkl. Halter, Radlager. Dann noch das passende Fahrwerk, Felgen, evtl. die größer dimensionierten Dreieckslenker und Stabi vorne und hinten (falls noch nicht vorhanden) usw usw. DANN IST MAN AUF DER SICHEREN SEITE, sowohl was Tüv als auch die eigene Sicherheit angeht. Ich habe fertig! PS: Wenn du unbedingt darauf bestehst, dieses Gutachten zu sehen, dann frage ich meinen Kollegen am Wochenende bzw. versuche es im Internet zu finden. Geändert von MirKesBre (29.11.2011 um 23:24 Uhr) | ||
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| | #13 | ||
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| Forenseele |
Habe soeben gerade mal nur zum Spaß im Fahrwerksgutachten von meinem H&R Fahrwerk nachgeschaut, dabei ist mir auch grad ein Fehler aufgefallen: Im Gutachten steht bis 140 kw, laut Adam Riese also auch für den "großen" 2.9 VR6 Syncro geeignet. Doch wie bitte sollen die hinteren Stoßdämpfer inkl. Federn meines Fronttrieblers beim VR6 Syncro oder überhaupt einem Syncro passen? Vielleicht mit etwas "Anpassungsarbeit" oder einfach nur "Mut"? Also kann man sich auf Gutachten anscheinend sowieso nicht immer verlassen. | ||
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| | #14 | |||
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| Forenseele | Zitat:
Zitat:
Also, damit wir hier mal auf den Punkt kommen! Gutachten hochladen und dann schreiben wir Keskin an, die sollen uns das erklären warum das in dem Fall so ist. | |||
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| | #15 | |||
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| Forenseele | Zitat:
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| | #16 | ||
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| Forenseele | Zitat:
http://www.keskin-tuning.de/Seiten/D...T25%20(VW).pdf Zitat aus dem Gutachten aus den Auflagen und Hinweisen: VW4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Baureihe G60 (118kW) Warum? Das weiß niemand! Vielleicht mangelndes Vertrauen des Herstellers an seine Felgen oder an die Festigkeit seiner Aluminiumlegierungen. Geändert von MirKesBre (30.11.2011 um 00:17 Uhr) | ||
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| | #17 | ||
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| Forenseele | Stimmt, da hast du recht, da steht zwar bis 140 kw aber unten gaaaannnnzzz klein (nur Frontantrieb). Ob dies nun Sinn ergibt oder nicht, sei dahingestellt. Die Felgen wurden trotzdem eingetragen, aber jeder der dies liest weiß ja warscheinlich wie. Warum sie für den G60 nicht zugelassen sind, weiß ich nicht, evtl. weil der G60 mehr Drehmoment oder eine höhere Endgeschwindigkeit wie der 16 V hat. Am Leergewicht wird es eher nicht liegen, ich würde sogar eher sagen, dass der 2.0 16 V schwerer ist wie der 1.8 G60. Jedenfalls sollten wir hier nicht unnötig rumdiskutieren sondern lieber nach einer Lösung des Problems vom Threadersteller suchen. Da hätte dieser 100 mal mehr von. Geändert von MirKesBre (30.11.2011 um 00:01 Uhr) | ||
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| | #18 | |||
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| Forenseele |
Hier die Mail von Keskin: "Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Felge mit der Bezeichnung KT1 ist ein Modell das bereits seit einiger Zeit auf dem Markt ist. Es wird stets versucht einen Großteil der Fahrzeuge abzudecken. Leider kann es sein dass das ein oder andere Fahrzeug nicht geprüft wird. Bei abweichen KW Leistungen kann dies auch vorkommen. Teilweise wird der TÜV Fahrzeuge nicht prüfen können wenn Freigaben aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sind." Durch die Blume, Gutachten für alle ist zu unrentabel weils einfach ne Menge Geld kostet... | |||
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