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| Spirit of the Streets |
Seitenblinker ab BJ 95 Pflicht ! Alles vor BJ 95 kann ohne Seitenblinker auskommen. Seitenblinker in der Stoßstange sind nicht zulässig. Da so die min. Höhe nicht mehr gegeben ist. Mindestabstände Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich: • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu „Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ [1] Bodenfreiheit ? Wikipedia | |||
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