Erstmal möchte ich mich dafür Entschuldigen das ich keine Bilder reingesetzt habe aber ich habe leider keine Ahnung wie das geht. Das das Thema schonmal aufgegriffen wurde wusste ich auch nicht da ich neu hier im Forum bin aber ich habs jetzt gesehen. Auch dafür noch eine Entschuldigung.
Das die Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen sind weiß ich aber die Reinigungsanlage und die Leuchtweitenregulierung ist nich zwingend notwendig.
Ich habe bereits bei mehreren Polizeiwachen nachgefragt und alle haben unabhänig voneinander gesagt das das Gesetz mit der Reinigungsanlage und der Leuchtweitenregulierung erst 2000 in Kraft getreten ist, somit brauchen Fahrzeuge, welche vor 2000 gebaut worden sind die beiden Sachen nicht. Vorschrift ist allerdings ein geprüftes Nachrüstkid (welches ich besitze) und für Xenon zugelassene Scheinwerfer.
Ich wurde auch bestimmt schon 3-4 mal damit angehalten und hatte immer wieder die gleiche Diskussion mit den Herrschaften und im Endeffekt haben die nie was gesagt.
Das ist so nicht richtig. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die vor 2000 mit Xenon ab Werk aber ohne SWRA und ALWR zugelassen wurden. Für den Golf 3 gilt diese Regelung nicht, da es zum einen nie Xenon für den Golf 3 ab Werk gab und es zum anderen bis auf die FK Scheinwerfer keine für Xenon zugelassenen Scheinwerfer gibt. Die FK haben dann aber auch den D2S-Sockel und nicht irgendwelche auf H1, oder H7 umgebauten Xenon Kits.
Und auch bei den FK Xenon Scheinwerfern muss die ALWR und SWRA nachgerüstet werden.
Die G4-Cabby Front gibts auch noch, ist aber im Endeffekt wesentlich teurer als die FK Scheinwerfer.