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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
| Umfrageergebnis anzeigen: Klage vor Gericht | ||||||
| Sieg ( wird fallen gelassen) | | 19 | 42,22% | |||
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| Niederlage (Bestrafung) | | 26 | 57,78% | |||
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| Teilnehmer: 45. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | ||||||
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| | #61 | |||
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| Helfersyndrom | Zitat:
Wer einen Fehler macht, tut gut daran kleine Brötchen zu backen und Einsicht zu zeigen. Dazu hatte er ja schon einmal im Rahmen einer MPU Zeit. Die MPU war ein Warnschuß gewesen und sollte eigentlich dazu anhalten, dass man künftig einsichtiger ist. Aber gleich bei einer Halt zeigenden Ampel vorbei, das passt dann wieder. Mofa-Fahren geht noch. Dazu bedarf es lediglich eine rPrüfbescheinigung udn das ist keine Fahrerlaubnis. Geändert von wolfi71 (27.07.2011 um 13:42 Uhr) | |||
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| | #62 | |||
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| Beginner |
jetzt will ich meinen senf auch mal dazu geben.... als 1. will ich mal anmerken, wenn die ampel gelb wird oder schon ist sollte man nicht darüber nachdenken "schaff ich es oder nicht"....gelb sagt einfach an der linie HALT! weiter im text... ....ob der beamte einen zeugen hat oder peng....der verstoß wurde aufgenommen und du wirst gelegenheit bekommen dich dazu zu äußern. hier werden die tollsten sachen von leuten geschrieben das mir schon die augen tränen. aus meiner erfahrung heraus sind die beamten eben von region zu region unterschiedlich....der eine belässt es bei einer mündlichen verwarnung (mangels zeugen), der andere zückt gleich stift und block........alles schon gehabt für dich zählt jetzt auf jeden fall: füsse still halten, abwarten was kommt, ruhig darüber nachdenken ob sich die sache mit dem gericht lohnt. was die äußerungen hier im forum angeht kann ich meinen vorrednern nur zustimmen, klappe halten........denke mal der eine oder andere kollege ist auch hier vertreten ;-) | |||
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| | #63 | |||
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| Wissbegieriger |
So liebe Freunde, ich habe das Foto gelöscht mit dem Wort "Bulle" , aber: Es kommt darauf an, ob man den Polizibeamten beleidigen wollte oder nett zu ihm sagt, daß er aber ein schnuckliger Bulle sei. Das Landgericht Regensburg (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04) ist zu der Einsicht gelangt ist, dass der Begrif "Bulle" lediglich ein aus oben genannten Gründen ein umgangssprachliches Synonym für einen Polizeibeamten darstelle, und - sofern es nicht beleidigend gemeint sei - eine Strafbarkeit nicht begründe. Im Strafrecht gibt es im übrigen keine Beamtenbeleidigung - sind halt auch nur Menschen - diese Beamten. | |||
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| | #64 | |||
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| Autoschieber vom Dienst ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
SO und da wird mal vollends am Thema vorbei sind, schliesse ich die Sache hier! Sollte sich noch was tun, kann sich der Threatersteller gern bei mir melden! Geändert von Tankdeckel (31.07.2011 um 16:17 Uhr) | |||
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