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Umfrageergebnis anzeigen: Klage vor Gericht
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Alt 27.07.2011, 13:29 #1
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Hier mal ein Fall meines Kumpels.
Er fährt früh auf die Arbeit 4:50uhr spät dran! Ampel schaltet auf gelb er dachte sich da fahr ich noch drüber. Wahrscheinlich hat sein wagenheck schon rot gesehen.
So um elf klingelt das telefon auf Arbeit. Pforte dran. Ja kommen sie mal vor die Polizei ist da.
Anzeige wegen Rotlichtverstoß.
Beweise: Polizist der auch gerade auf weg zur Arbeit war hatte dies gesehen.
Dachte sich mein Kollege, der bulle war ja zivil zu dem Zeitpunkt. Also Rechtsschutz eingeschalten.
Ende vom Lied er hat die Strafe bekommen. Vorstrafe hat er keine bis auf einen Punkt wegen zu schnell.
Es gibt auch noch andere Sachen. Wieder ein andere Kollege hat betrunken hinterm Steuer gepennt. Vor der Kneipe. Halbes Jahr Fahrverbot und zig tausend euro Strafe. Obwohl der motor kalt war. Und laut gesetzt muss mindestens eine Umdrehung des Rades sein und dieses vom Polizisten gesehen werden muss. aber Richter wollte das nicht einsehen.

Beamtenbeleidigung gibt es nicht in deutschland!


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Alt 30.07.2011, 18:48 #2
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jetzt will ich meinen senf auch mal dazu geben....

als 1. will ich mal anmerken, wenn die ampel gelb wird oder schon ist sollte man nicht darüber nachdenken "schaff ich es oder nicht"....gelb sagt einfach an der linie HALT!

weiter im text...

....ob der beamte einen zeugen hat oder peng....der verstoß wurde aufgenommen und du wirst gelegenheit bekommen dich dazu zu äußern.

hier werden die tollsten sachen von leuten geschrieben das mir schon die augen tränen.

aus meiner erfahrung heraus sind die beamten eben von region zu region unterschiedlich....der eine belässt es bei einer mündlichen verwarnung (mangels zeugen), der andere zückt gleich stift und block........alles schon gehabt

für dich zählt jetzt auf jeden fall: füsse still halten, abwarten was kommt, ruhig darüber nachdenken ob sich die sache mit dem gericht lohnt.

was die äußerungen hier im forum angeht kann ich meinen vorrednern nur zustimmen, klappe halten........denke mal der eine oder andere kollege ist auch hier vertreten ;-)
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Alt 31.07.2011, 00:21 #3
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So liebe Freunde, ich habe das Foto gelöscht mit dem Wort "Bulle" ,

aber:

Es kommt darauf an, ob man den Polizibeamten beleidigen wollte oder nett zu ihm sagt, daß er aber ein schnuckliger Bulle sei.
Das Landgericht Regensburg (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04) ist zu der Einsicht gelangt ist, dass der Begrif "Bulle" lediglich ein aus oben genannten Gründen ein umgangssprachliches Synonym für einen Polizeibeamten darstelle, und - sofern es nicht beleidigend gemeint sei - eine Strafbarkeit nicht begründe.
Im Strafrecht gibt es im übrigen keine Beamtenbeleidigung - sind halt auch nur Menschen - diese Beamten.
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Alt 31.07.2011, 01:17 #4
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SO und da wird mal vollends am Thema vorbei sind, schliesse ich die Sache hier!

Sollte sich noch was tun, kann sich der Threatersteller gern bei mir melden!

Geändert von Tankdeckel (31.07.2011 um 16:17 Uhr)
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rotlichtverstoß

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