Ich klinke mich da mal mit ein Bromance wenns ok ist!?
Also meine Frage hat indirekt damit was zu tun: Ich werde meinen Golf diesen Sommer ab Anfang August bis Anfang März kommenden Jahres nicht mehr brauchen (Ausland..). Habe mich schon ein wenig eingelesen, aber so ganz klar komme ich damit noch nicht bzw. mich interessiert jetzt, wo ich das hier gelesen habe, ein eventuelles neues Wunschkennzeichen.
1. Muss ich meinen Golf stilllegen oder abmelden?
2. Gibt es da überhaupt einen Unterschied?
3. Der Tüv läuft dann auch Dez. diesen Jahres ab - dann muss wahrscheinlich vor Wiederanmeldung erst mal der Tüv gemacht werden, richtig?
4. Wenn ich ihn wieder anmelde und ein neues Kennzeichen will muss ich meinen Golf irgendwie anders abmelden, als wenn ich die aktuellen Kennzeichen behalten will?