Da du quasi die 2. Straftat warst können sie dir eine Anzeige per Kennzeichen an den Hals werfen, dazu brauchen die nichts außer dein Kennzeichen, somit bekommst du auch nichts.
Mit der Mängelkarte... das stimmt schon.. sowas ist nicht in Ordnung, aber ich glaub in einem Schreiben stand bestimmt das du die behobenen Mängel vorzeigen hättest müsstest
Das ist aber ein Verfahrensfehler und wenn man dagegen Einspruch einlegt bzw. vom Anwalt einlegen lässt, hat man da sehr gute Chance ohne etwas rauszukommen... Nur Kennzeichen reicht auch nicht aus, die müssen dir ja sagen, was du "verkehrt" gemacht hast bzw. muss das schriftlich erfolgen !