Ihr verwechselt da auch was. Es gibt Abnahmen nach §19 und nach §21 (Einzelabnahme).
Gibt es für das gewünschte Anbauteil (zum Beispiel eine Felge) kein TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO und keine ABE, muß eine sogenannte Einzelabnahme durchgeführt werden.
Einzelabnahmen sind auch nötig, wenn sich zB Felgen und Sportfahrwerk gegenseitig beeinflussen. Dh. du kannst keine Felgen mit ABE ohne Eintragung fahren, wenn sie nur für den Betrieb mit den Serienfedern/dem Serienfahrwerk geprüft sind, du aber das Fahrwerk verändert hast. Hast du aber das Glück und es steht nichts weiter im Gutachten (oder ABE) drin, ist das im Normalfall eine Abnahme nach §19.3
Preise schwanken regional und nach Prüfer. Ich hab für Lenkrad, Fahrwerk, Felgen, Reifen, Spoiler, Einarmwischer und Auspuff noch deutlich unter 100€ gezahlt. Aber ich hatte auch zu allem eine ABE oder ein amtliches (gültiges) Gutachten. Das macht dem Prüfer die Arbeit leichter und somit für Dich billiger.