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Alt 12.10.2010, 22:26 #21
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Ihr verwechselt da auch was. Es gibt Abnahmen nach §19 und nach §21 (Einzelabnahme).

Gibt es für das gewünschte Anbauteil (zum Beispiel eine Felge) kein TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO und keine ABE, muß eine sogenannte Einzelabnahme durchgeführt werden.


Einzelabnahmen sind auch nötig, wenn sich zB Felgen und Sportfahrwerk gegenseitig beeinflussen. Dh. du kannst keine Felgen mit ABE ohne Eintragung fahren, wenn sie nur für den Betrieb mit den Serienfedern/dem Serienfahrwerk geprüft sind, du aber das Fahrwerk verändert hast. Hast du aber das Glück und es steht nichts weiter im Gutachten (oder ABE) drin, ist das im Normalfall eine Abnahme nach §19.3

Preise schwanken regional und nach Prüfer. Ich hab für Lenkrad, Fahrwerk, Felgen, Reifen, Spoiler, Einarmwischer und Auspuff noch deutlich unter 100€ gezahlt. Aber ich hatte auch zu allem eine ABE oder ein amtliches (gültiges) Gutachten. Das macht dem Prüfer die Arbeit leichter und somit für Dich billiger.


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gh0sti (12.10.2010)
Alt 12.10.2010, 22:26 #22
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Ja ist regional unterschiedlich.
Hier in NDS darf z.B. nur der TÜV eine Einzelabnahme machen, drüben im Osten ist es mehr Dekra wie es im Süden ist weiß ich nicht.
Es ist regional unterschiedlich wer eine Einzelabnahme machen darf ( also welche Gesellschaft ) und die Kosten sind auch unterschiedlich
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gh0sti (12.10.2010)
Alt 12.10.2010, 22:26 #23
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naja er ist noch kein halbes jahr 18 und wenn er nicht 2 jahre ne 80ccm gefahren ist, hat er noch PZ, also ist der lappen weg! mit strafe, verwalltungsgebühr und nachschulung wird sich das zwischen 750-1.000 euro belaufen.
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Alt 12.10.2010, 22:27 #24
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Zitat:
Zitat von vwcult33 Beitrag anzeigen
Also soviel ich weiß gibt es 3 Punkte pro nicht eingetragene Gegenstände in deinem fall sind es 3 das wären dann 9 Punkte und sicherlich noch ein bisschen Geld.
fehlinfos; es gibt nur einmal 3 punkt für den tatbestand des fahrens ohne BE
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Alt 12.10.2010, 22:28 #25
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das haste recht gh0sti !...also soweit ich das weis und das auchs hocn teils erwehnt wurde bezieht sich der preis auf Aufwand! somit ist es natürlich vorteilhaft ne abe oder zumindest n teilegutachten zu haben!

Aber ob nun mit oder ohne is das doch ne reine abzocke,
wie Hektor sagte:
51 € fürn Gewindefahrwerk ....der guckt doch nur ob du ne abe oder tga hast ob das das teil auch ist und ready und dafür so viel geld ! anj ändern kann mans ja eh niht -.-
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Alt 12.10.2010, 22:42 #26
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Zitat:
Zitat von Solir Beitrag anzeigen
...
51 € fürn Gewindefahrwerk ....der guckt doch nur ob du ne abe oder tga hast ob das das teil auch ist und ready und dafür so viel geld ! anj ändern kann mans ja eh niht -.-
Das ist so nicht richtig. Es wird jedes Bauteil, was verändert wurde überprüft auf:

Übereinstimmung mit den Papieren
Lesbarkeit der Prüfziffern
Korrekten Einbau

Bei Fahrwerken wird dann zb auch das Fahrzeug links vorn und rechts hinten auf kleine Rampen gefahren und abgelassen, sowie voll eingelenkt. So wird überprüft ob die Lenkung freigängig ist und ob die Räder genug Luft im Radkasten haben.
Wenn sowas nicht gemacht wird gehört der Prüfer, sowie der Halter des Wagens, der quasi ungeprüft über deutsche Strassen ackert, eingebuchtet.
Der Preis ist schon gerechtfertigt. Wenn man bedenkt was die Herren für einen Stundenlohn haben, ist das noch annehmbar.
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Alt 12.10.2010, 23:07 #27
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Zitat:
Zitat von Tankdeckel Beitrag anzeigen
Bei Fahrwerken wird dann zb auch das Fahrzeug links vorn und rechts hinten auf kleine Rampen gefahren und abgelassen, sowie voll eingelenkt. So wird überprüft ob die Lenkung freigängig ist und ob die Räder genug Luft im Radkasten haben.
Wird aber auch nur gemacht, wenn ne andere Rad/Reifenkombi drauf is, als in den Papieren zum Fahrwerk drin stehn. Die in den Papieren stehn sind ja schon getestet.
Aufwandsmäßig ist reines Fahrwerk eintragen kein Hexenwerk. Hab ich sogar als Praktikant unter Aufsicht beim TÜV gemacht.
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Alt 13.10.2010, 10:07 #28
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Gehts hier jetzt um Eintragungen oder um die Ihm drohende Strafe und deren Wahrscheinlichkeit?
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Alt 13.10.2010, 10:40 #29
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Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen. sind mängel am fahrzeug haben die ne mängelkarte aus zustellen ud Punkt.
Normal sind auch nur 2 von dennen auf einmal unterwegs. wiso 3? kann doch sein das die einen angelernt haben. ich würde jetzt den ganzen kram mal schnell eintargen lassen. mir wenig sorgen machen und im fall der fälle nach einem schlichtungsversuch anzeige bei einer anderen diestelle machen. Und Klagen.
Wir leben hier in der BRD das heißt Bürokratie, hier kommen Kinderschänder wegen formalfehlern aus dem Knast..........
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Alt 13.10.2010, 10:43 #30
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Zitat:
Zitat von golf3variant1488 Beitrag anzeigen
Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen. sind mängel am fahrzeug haben die ne mängelkarte aus zustellen ud Punkt.
Normal sind auch nur 2 von dennen auf einmal unterwegs. wiso 3? kann doch sein das die einen angelernt haben. ich würde jetzt den ganzen kram mal schnell eintargen lassen. mir wenig sorgen machen und im fall der fälle nach einem schlichtungsversuch anzeige bei einer anderen diestelle machen. Und Klagen.
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Absolut richtig. Verwaltungsakt nichtig aufgrund Formmangels. Fertig.




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Alt 13.10.2010, 10:52 #31
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Zitat:
Zitat von golf3variant1488 Beitrag anzeigen
Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen. sind mängel am fahrzeug haben die ne mängelkarte aus zustellen ud Punkt.
Normal sind auch nur 2 von dennen auf einmal unterwegs. wiso 3? kann doch sein das die einen angelernt haben. ich würde jetzt den ganzen kram mal schnell eintargen lassen. mir wenig sorgen machen und im fall der fälle nach einem schlichtungsversuch anzeige bei einer anderen diestelle machen. Und Klagen.
Wir leben hier in der BRD das heißt Bürokratie, hier kommen Kinderschänder wegen formalfehlern aus dem Knast..........
Zitat:
Zitat von JackieZ Beitrag anzeigen
Absolut richtig. Verwaltungsakt nichtig aufgrund Formmangels. Fertig.

Das kann doch nicht euer ernst sein, also mir fehlen die Worte ....
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Alt 13.10.2010, 11:01 #32
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wiso nicht?
mir fehlen die worte wenn ich ich sehe das kinderficker udn vergewaltiger wegen sowas frei kommen.
aber wir leben hier in der brd das heißt stimmt im verwaltungsakt eine datum nciht, wurde jemand nicht ausreichend belehrt dann kann das reichen für den freispruch.
wunder dich mal:
Fährst du linke Spur und drängelst mit lichthupe kostet das 250€ + 3P + Fahrverbot
Fährst du Standstreifen kostet das 150€ 2P kein fahrverbot
aber hängst du dir nen Blaulicht aufs Dach machst das Matinshorn an kostet das 20€ solange du nciht zu dem beamten der dich anhälst sagst das das ne einsatzfahrt war, wichtig ist das du sowas sagst wie habe ich nach der disko vergessen kann er nciht das gegenteil beweisen 20€ er nimmt dir das blaulicht weg und wüntscht gute fahrt
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Alt 13.10.2010, 11:03 #33
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So Kinder, zurück zum Thema!

Mich würde es erstmal interessieren, ob die "Polizisten" im Dienstwagen sassen?

Waren die Ziviel, haben die ihre Ausweise gezeigt?
Haben die Namen genannt?
Polizeidirektion?

Wenn die Zivil waren, keine Ausweise gezeigt haben und es auch noch drei Personen waren grenzt das an verarsche....


1. Algemeine Verkehrskontrolle
2. Mängel festgestellt?
3. Mängel Festgehalten?
4. Mängelkarte bekommen mit klärendem gespräch wie er die Frist gesetzt hat.
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Alt 13.10.2010, 11:53 #34
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Zitat:
Zitat von ChristianXD Beitrag anzeigen
So Kinder, zurück zum Thema!

Mich würde es erstmal interessieren, ob die "Polizisten" im Dienstwagen sassen?

Waren die Ziviel, haben die ihre Ausweise gezeigt?
Haben die Namen genannt?
Polizeidirektion?

Wenn die Zivil waren, keine Ausweise gezeigt haben und es auch noch drei Personen waren grenzt das an verarsche....


1. Algemeine Verkehrskontrolle
2. Mängel festgestellt?
3. Mängel Festgehalten?
4. Mängelkarte bekommen mit klärendem gespräch wie er die Frist gesetzt hat.
Die waren schon mit einem Bewohner beschäftigt dem ist wohl einer in seinem Anhänger reingefahren, sowie ich das mitbekommen habe. Einer von den 3 war mit dem Bewohner beschäftigt und die anderes 2 waren bei mir dran. Zivil waren die nicht war auch nur ein Streifenwagen vor ort. Vorgstellt haben die sich mit: Einmal Fahrzeugschein und Führerschein bitte, dann ist einer von den 2 in den Streifenwagen gegangen und der andere fing dann mit dem Luftfilter an, nachdem er dann alles zu Luftfilter gesagt hat, ist er auch erstmal zum Streifenwagen gegangen. Dann kam er alleine wieder und fing mit den Reifen,Felgen und Fahrwerk an.Bis dahin hat er alles mündlich bemängelt. Danach hat er mir meine Sachen wieder gegeben und ist zum Streifenwagen gegangen und hat gesagt Sie können fahren, dann frgate ich kriege ich nichts schriftliches mit von Ihnen? Nein sie kriegen Post.

Das wars dann
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Alt 13.10.2010, 12:10 #35
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wenns wirklich so gelaufen ist hast du wahrscheinlich riesen glück gehabt.
während du hier ne diskussion anzettelst solltest du die zeit lieber beim tüv stehn und das ganze anbehmen lassen damit dir sowas nicht nochmal passiert.

ich möchte hier aber drauf hinweisen das sie mir sogar für sowas die 5 tages platten gekratzt haben .
ich hab lediglich nen prüfbericht vom tüv von den herren in blau hab ich nichts bekommen.
die post war grad im briefkasten.

fazit:
nicht viel lamentieren 150€ schnappen und ab zum tüv, mehr sollte es nicht kosten eher weniger aber dann bist du auf der sicheren seite.
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Alt 13.10.2010, 12:24 #36
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[QUOTE=golf3variant1488;1004375]Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen.

Zitat:
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Absolut richtig. Verwaltungsakt nichtig aufgrund Formmangels. Fertig.
Das kann doch nicht euer ernst sein, also mir fehlen die Worte ....

Zitat:
Zitat von golf3variant1488 Beitrag anzeigen
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aber wir leben hier in der brd das heißt stimmt im verwaltungsakt eine datum nciht, wurde jemand nicht ausreichend belehrt dann kann das reichen für den freispruch.
wunder dich mal:
Fährst du linke Spur und drängelst mit lichthupe kostet das 250€ + 3P + Fahrverbot
Fährst du Standstreifen kostet das 150€ 2P kein fahrverbot
aber hängst du dir nen Blaulicht aufs Dach machst das Matinshorn an kostet das 20€ solange du nciht zu dem beamten der dich anhälst sagst das das ne einsatzfahrt war, wichtig ist das du sowas sagst wie habe ich nach der disko vergessen kann er nciht das gegenteil beweisen 20€ er nimmt dir das blaulicht weg und wüntscht gute fahrt

Warum nicht ?
Na weil man für das was man verbockt selber Schuld ist und KEIN anderer !!!!
Wer mit na Kiste rumeiert wo nichts eingetragen ist, das ist es völlig richtig und normal das er Punkte und ne Geldstrafe aufgedonnert bekommt.

Da braucht man sich nicht wie ein Aal winden,man hat Mist gebaut und steht dafür gerade fertig, ohne wenn und aber, basta aus !

Wenn ich sowas lese :
Zitat:
Hier gehts glaube ich darum das er die sacen jetzt mal ganz schnelll eintragen sollte. da er nix von den bullen bekommen hatt. und wenn dann wirklich post kommt kann man hiergegen gerichtlich angehen.
Dann wird mir sogar richtig schlecht.
Keine Ahnung was die wie du sie nennst "bullen" sich aufgeschrieben haben, aber denkste die sinbd blööde ?
Auf der Eintragung steht ein Datum drauf.
Mal dran gedacht ?
Ne, aha dachte ich mir doch.

Gerichtlich vorgehen ?
Also echt
Wenn man in einem Rechtsstaat lebt,dann bedeutet das nicht nur das man Rechte hat sondern sich auch an selbigen zu halten hat !

Wenn einer warum auch immer nicht in der Lage ist, den Tuningmist an seiner Karre eintragen zu lassen, dann verdient er eine Strafe und fertig.
Da muss man nicht gegen angehen.
Wenn jeder wegen so einem Blödsinn gerchtlich vorgehen will, dann sind die Steuern im nächsten Jahr doppelt so hoch ( denn das sind sehr hohe Kosten ) und dann sind Typen wie du der erste der am schreien ist.
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Alt 13.10.2010, 12:48 #37
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Zitat:
Zitat von QUBE_87 Beitrag anzeigen
Also bei uns hier hätten se dich gleich abgeschleppt !!
Und immer eintragen lassen ...
richtig... wer in den letzten monaten meinen showroom verfolgt hat der weiß was alles passieren kann!

Zitat:
Zitat von vwcult33 Beitrag anzeigen
Also soviel ich weiß gibt es 3 Punkte pro nicht eingetragene Gegenstände in deinem fall sind es 3 das wären dann 9 Punkte und sicherlich noch ein bisschen Geld.
falsch! hast du meine mängelliste gesehen? (Golf 3 Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - My Blue Daily Babyhocker`>wieder straßentauglich<) waren trotz VOLLER liste "nur" 3 punkte!

Dafür aber noch 300€ strafe, 50€ bearbeitungsgebühren und 250€ für den dekra mann!
wobei ich finde daß 250€ für die dekra heftig übertrieben sind!

Zitat:
Zitat von Danjo02vr Beitrag anzeigen
fehlinfos; es gibt nur einmal 3 punkt für den tatbestand des fahrens ohne BE
right sir... am eigenen leib erfahren!
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Alt 13.10.2010, 13:08 #38
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@ G3 Variant
also meinst du es ist in ordung wenn vergewaltiger wegen vormalmängeln frei kommen aber einer der den führerschein grade hatt soll das nciht machen dürfen, klar ist es nciht fair habe ich auch nciht behauptet aber es geht!!!
weißt du wie lange er so gefahren ist???? ich nicht! also gehe ich mal davon aus das es ein paar tage waren und die tüveintragung schon geplant war ich kenne genug leute die ein paar tage so gefahren sind weil sie as zeitlich nciht zum tüv geschafft haben, oder dieser in einem fall sage erstmal traggelenk machen sonst tage ich nciht ein da sonnst die achsvermessung nicht io ist.
was ich sage entspricht der wahrheit und ich habe auch keine lust über das für und wieder von moral zu dabatieren, solange wir in einem staat leben in dem vergewaltiger und kinderschänder frei rumlaufen!
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Alt 13.10.2010, 13:14 #39
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Seit ihr euch sicher, dass das nachträgliche Eintragen (Datum der Kontrolle wurde ja bestimmt festgehalten) überhaupt hilft? Wenn es nicht um eine Mängelkarte geht sondern um fahren mit für den Straßenverkehr nicht zugelassenem Fahrzeug dürfte das nachträgliche Eintragen doch auch nicht viel helfen.

Wobei, eintragen lassen solltest du die Sachen sowieso. Von daher hopp zum TÜV.
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Alt 13.10.2010, 13:18 #40
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Zitat:
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Wobei, eintragen lassen solltest du die Sachen sowieso. Von daher hopp zum TÜV.
ja sofort eintragen lassen, selbst wenn es in dem fall wahrscheinlich zu spät ist.
aber immer alles eintragen lassen, dann können sie dein auto das nächste mal auseinanderbauen und sie werden nichts finden!
wenn es dir zu teuer oder was weiß den ich ist, dann bau das zeug aus und lass es sein!!






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