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| Golfumbaufertigsteller |
@AgentBRD: Deine Analyse klingt gut, nur liegst du in einem ganz grundsätzlichen Punkt falsch - mein VR6 (und nicht nur meiner ) kennt keine Trommelbremse. Mag sein, dass eine Revision beim 75 PS'ler dank Trommelbremse günstig zu bewerkstelligen ist, beim VR6 allerdings nicht! Denn leider ist da der Mechanismus so dämlich konstruiert, dass du durch übermäßige Verwendung der Handbremse die komplette Bremszange schrotten kannst... und die ist nicht billig. Dabei ist es dem Mechanismus sogar egal ob es sich um einen "dynamischen oder statischen Bremsprozess" handelt - das interessiert lediglich den Bremsbelag - und sogar ich "G'scheitle" (ich nehme an ein Schwabe? ) weiß, dass der sogar beim VR6 einigermaßen billig ist.Zitat:
Zitat:
Ich habe auch nie behauptet, dass man die Handbremse auf keinen Fall ziehen darf, wenn man parkt! Der Gesunde Menschenverstand sagt mir schon, wann eine Handbremse notwendig ist und wann nicht - und mein Langzeitgedächtnis sagt mir, dass das schon lange nicht mehr der Fall war. Meine Handbremse sagt Danke! Nur weil so was im Gesetz oder in einem Urteil steht - heißt es nicht dass der Bundesbürger sein Hirn ausschalten darf und beispielsweise in seiner Garage fröhlich seine Handbremse anreissen muss. Zitat:
Zitat:
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| GonZy Support | Zitat:
Der Umkehrschluss "Mein Auto ist teuer in der Anschaffung, also muss an der Unterhaltung gegeizt werden" taugt nicht, um derlei Geschwätz zu begründen. Zitat:
Zitat:
Ich versuche es mit zwei Allegorien:
Zitat:
Zitat:
Konstruierter Fall: Deinem parkenden Auto donnert hinten einer rein, deinem Bock rückt das Getriebe aus und quetscht die vor deinem Wagen befindliche Oma (die ihre Einkäufe in den Kofferraum ihres Autos verstaut) zwischen den Fahrzeugen ein. Klar - die Hauptschuld liegt nicht bei dir. Aber der Staatsanwalt wird nur eine - eine einzige Frage stellen: "Was haben sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten getan, um dieser Gefahr entgegenzuwirken". Ohne angezogene Handbremse bist du raus aus dem Spiel. Zitat:
Ich würde auch nicht schwarzfahren, selbst wenn man mich nur jedes 100. mal erwischen würde. Zitat:
Bestätigung kannst du dir von jedem Abschleppunternehmen einholen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Schelm, wer in dieser auslegungsfreien Formulierung einen Vorteil für den Angeklagten sieht. Das zitierte Urteil (und ähnliche Verfahren) sprechen da eine andere Sprache - und tadeln knallhart die These "Es gibt keine Handbremsregelung". Aber was rede ich mir den Mund fusselig: In den vereinigten Staaten darf man sein Glück verfolgen - hier darf man es sogar herausfordern... Der Dank der Handbremse kann garnicht hoch genug angesetzt werden. *hüstel!* | ||||||||||
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