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Alt 19.07.2010, 01:06 #1
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@AgentBRD:
Deine Analyse klingt gut, nur liegst du in einem ganz grundsätzlichen Punkt falsch - mein VR6 (und nicht nur meiner ) kennt keine Trommelbremse. Mag sein, dass eine Revision beim 75 PS'ler dank Trommelbremse günstig zu bewerkstelligen ist, beim VR6 allerdings nicht! Denn leider ist da der Mechanismus so dämlich konstruiert, dass du durch übermäßige Verwendung der Handbremse die komplette Bremszange schrotten kannst... und die ist nicht billig. Dabei ist es dem Mechanismus sogar egal ob es sich um einen "dynamischen oder statischen Bremsprozess" handelt - das interessiert lediglich den Bremsbelag - und sogar ich "G'scheitle" (ich nehme an ein Schwabe? ) weiß, dass der sogar beim VR6 einigermaßen billig ist.

Zitat:
Eine gewartete Bremse klebt nicht fest.
Die Mehrzahl der Autofahrer fährt mehr als sie wartet. Ich hänge mich aus dem Fenster und behaupte, dass die Mehrzahl sogar nur fährt und nie wartet.

Zitat:
grob fahrlässig. Punkt.
Dann handeln ca. 40 Millionen Menschen in Deutschland täglich und stündlich grob fahrlässig. Soll das Auto von allein angehen? Bei einem guten Motor ist genug Kompression und Bremswirkung durch Mechanische Bauteile vorhanden, um mehr Bremsleistung zu erzeugen wie eine ausgelutschte Handbremse (und ausgelutscht ist jede Handbremse zeitnah, die man zum Auto abstellen benutzt - auch wenn der Bremsbelag nur eine "statische Bremswirkung" bewerkstelligen muss... es gibt genug andere Bauteile, die verschleißen können). Wenn das Auto in einer Steigung steht, lasse ich natürlich mit mir reden - allerdings gibt es für gewöhnlich nicht allzu viele Parkplätze oder Stellplätze mit Steigung in Deutschland. Zu 99,5% würde sich das Auto nicht mal annähernd in Bewegung setzen. Dass ein Gang eines gesunden Getriebes raus springt hab ich noch nie gesehen/gehört/gelesen - macht er schließlich während der Fahrt auch nicht (und da herrschen sämtliche Belastungen inklusive Vibrationen, Lastwechsel und so weiter). Falls mein Auto so steht, dass es im Falle eines Aufpralls seinen Gang wechseln möchte und durch Bewegung eine Gefährdung hervorruft, gehe ich auch gerne mit meiner Handbremse in Verhandlung - aber das ist ja noch viel seltener der Fall... glaube kaum, dass mir einer in meine Garage oder den Stellplatz auf dem ALDI Parkplatz knattert.

Ich habe auch nie behauptet, dass man die Handbremse auf keinen Fall ziehen darf, wenn man parkt! Der Gesunde Menschenverstand sagt mir schon, wann eine Handbremse notwendig ist und wann nicht - und mein Langzeitgedächtnis sagt mir, dass das schon lange nicht mehr der Fall war. Meine Handbremse sagt Danke!

Nur weil so was im Gesetz oder in einem Urteil steht - heißt es nicht dass der Bundesbürger sein Hirn ausschalten darf und beispielsweise in seiner Garage fröhlich seine Handbremse anreissen muss.

Zitat:
In der Schweiz ist beides sogar explizit vorgeschrieben
Wir sind hier aber nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland - hier ist alles, was nur halb gefährlich ist, gesetzlich geregelt - eine Handbremsregelung gibt es (mangels Gefährlichkeit (ich lehne mich schon wieder aus dem Fenster)) aber nicht.

Zitat:
Da bin ich lieber mal uncool, als verbrecherisch stumpf und grenzdebil.
Sowas ist gruselig. Ich dachte, dass ich ab und zu übertreibe. Punkt.


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Alt 19.07.2010, 01:36 #2
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Zitat:
Zitat von Ben0910 Beitrag anzeigen
@AgentBRD:
Deine Analyse klingt gut, nur liegst du in einem ganz grundsätzlichen Punkt falsch - mein VR6 (und nicht nur meiner ) kennt keine Trommelbremse. Mag sein, dass eine Revision beim 75 PS'ler dank Trommelbremse günstig zu bewerkstelligen ist, beim VR6 allerdings nicht!
Wer sowas braucht, muss leiden - von nichts kommt nichts.
Der Umkehrschluss "Mein Auto ist teuer in der Anschaffung, also muss an der Unterhaltung gegeizt werden" taugt nicht, um derlei Geschwätz zu begründen.
Zitat:
Denn leider ist da der Mechanismus so dämlich konstruiert, dass du durch übermäßige Verwendung der Handbremse die komplette Bremszange schrotten kannst... und die ist nicht billig.
Sprechen wir hier überhaupt noch von "Anziehen der Handbremse um das Fahrzeug vor dem Wegrollen zu sichern" oder von "Im Drift fahren, bis die Bremse knackt um den Titel 'Supermarkt-Parkplatz-König im Dorf' zu gewinnen?"
Zitat:
Dabei ist es dem Mechanismus sogar egal ob es sich um einen "dynamischen oder statischen Bremsprozess" handelt - das interessiert lediglich den Bremsbelag - und sogar ich "G'scheitle" (ich nehme an ein Schwabe? ) weiß, dass der sogar beim VR6 einigermaßen billig ist.
Ok, ich denke, die Begrifflichkeiten sind dir nicht vertraut - sonst würdest du das nicht behaupten.
Ich versuche es mit zwei Allegorien:
  1. Statischer Fall: Man nehme einen Winkelschleifer mit einer 120er Schleifscheibe und greife den Schleifteller mit einer Wasserpumpenzange.
  2. Dynamischer Fall: Man schalte den Winkelschleifer ein und greife mit einer Wasserpumpenzange den Schleifteller, in der Absicht, die Bewegung zu verzögern.
Man muss nicht sonderlich schlau zu sein, um zu erraten, in welchem Fall das Werkzeug mehr Abrieb erfährt.
Zitat:
Die Mehrzahl der Autofahrer fährt mehr als sie wartet. Ich hänge mich aus dem Fenster und behaupte, dass die Mehrzahl sogar nur fährt und nie wartet.
Und welchen Belang hat das? Wenn mehr als die Hälfte besoffen Auto fährt - was rechtfertigt das denn?

Zitat:
Soll das Auto von allein angehen? Bei einem guten Motor ist genug Kompression und Bremswirkung durch Mechanische Bauteile vorhanden, um mehr Bremsleistung zu erzeugen wie eine ausgelutschte Handbremse
Nö. Ohne Zündung startet der Wagen nicht. Reicht auch schon, wenn er davonrollt.
Konstruierter Fall: Deinem parkenden Auto donnert hinten einer rein, deinem Bock rückt das Getriebe aus und quetscht die vor deinem Wagen befindliche Oma (die ihre Einkäufe in den Kofferraum ihres Autos verstaut) zwischen den Fahrzeugen ein.

Klar - die Hauptschuld liegt nicht bei dir. Aber der Staatsanwalt wird nur eine - eine einzige Frage stellen: "Was haben sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten getan, um dieser Gefahr entgegenzuwirken". Ohne angezogene Handbremse bist du raus aus dem Spiel.

Zitat:
Wenn das Auto in einer Steigung steht, lasse ich natürlich mit mir reden - allerdings gibt es für gewöhnlich nicht allzu viele Parkplätze oder Stellplätze mit Steigung in Deutschland. Zu 99,5% würde sich das Auto nicht mal annähernd in Bewegung setzen.
Und selbst wenn es nur einen einzigen Parkplatz in Hanglage gäbe - die Anzahl ist belanglos. Selbst der Umstand, dass das Risiko gering ist, ist kein ausreichender Rechtfertigungsgrund.
Ich würde auch nicht schwarzfahren, selbst wenn man mich nur jedes 100. mal erwischen würde.
Zitat:
Dass ein Gang eines gesunden Getriebes raus springt hab ich noch nie gesehen/gehört/gelesen - macht er schließlich während der Fahrt auch nicht (und da herrschen sämtliche Belastungen inklusive Vibrationen, Lastwechsel und so weiter).
Ich mach's kurz: Bei eingelegtem 1. Gang (Schaltgetriebe) und gelöster Handbremse gibst's du dem Fahrzeug einen kurzen Ruck entgegen der Fahrrichtung. Und *schwupps* ist der Gang draußen.
Bestätigung kannst du dir von jedem Abschleppunternehmen einholen.

Zitat:
Falls mein Auto so steht, dass es im Falle eines Aufpralls seinen Gang wechseln möchte und durch Bewegung eine Gefährdung hervorruft, gehe ich auch gerne mit meiner Handbremse in Verhandlung - aber das ist ja noch viel seltener der Fall... glaube kaum, dass mir einer in meine Garage oder den Stellplatz auf dem ALDI Parkplatz knattert.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Aber genau das ist grobe Fahrlässigkeit: Zu wissen, dass eine schwerwiegende Folge eintreten könnte, aber nichts zu unternehmen, da man gelassen damit rechnet, dass schon nichts passieren werde.

Zitat:
Nur weil so was im Gesetz oder in einem Urteil steht - heißt es nicht dass der Bundesbürger sein Hirn ausschalten darf und beispielsweise in seiner Garage fröhlich seine Handbremse anreissen muss.
Der Bürger soll ja nicht sein Hirn ausschalten, sondern vor Rechtsfolgen bewahrt werden. Dazu gleich mehr:

Zitat:
Wir sind hier aber nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland - hier ist alles, was nur halb gefährlich ist, gesetzlich geregelt - eine Handbremsregelung gibt es (mangels Gefährlichkeit (ich lehne mich schon wieder aus dem Fenster)) aber nicht.
In Deutschland gilt - anders als in der Schweiz - ein Text, der großen Auslegungsspielraum gibt. Es wird weder "Gang einlegen" noch "Handbremse anziehen" explizit vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber "die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden."

Ein Schelm, wer in dieser auslegungsfreien Formulierung einen Vorteil für den Angeklagten sieht. Das zitierte Urteil (und ähnliche Verfahren) sprechen da eine andere Sprache - und tadeln knallhart die These "Es gibt keine Handbremsregelung".

Aber was rede ich mir den Mund fusselig:
In den vereinigten Staaten darf man sein Glück verfolgen - hier darf man es sogar herausfordern...
Der Dank der Handbremse kann garnicht hoch genug angesetzt werden. *hüstel!*
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