Ich habe gerade
folgendes Bild im Kopf (Ab Zeitindex 00:16): *Ugh! Ugh! Ugh!*
Das anziehen der Handbremse macht IMMER Sinn. So kommst du als Kraftfahrer auch deiner Sorgfaltspflicht nach. Das ergibt sich aus §14 StVO.
In der Schweiz ist beides sogar explizit vorgeschrieben (Art. 37 SVG).
Wer sich alleine auf seinen eingelegten Gang verlässt, der handelt grob fahrlässig. So ein Gang hüpft auch gerne mal raus, wenn dir jemand auf das Fahrzeug rollt. Und dann macht sich der Wagen selbstständig, gefährdet andere und die grobe Fahrlässigkeit wird zur Gefährdung. *Klatsch, klatsch, klatsch*
grob fahrlässig. Punkt.
Bah! Gewäsch. Der Handbremsschalter (1H0 947 561 A) kostet keine 4,- €. Ein Satz Bremsbeläge für die Trommelbremse auch keine 65,- € (VW-Preis - im ubehör für 1/3 zu bekommen).
Wenn das jetzt die immensen kosten sind, die es zu sparen gilt, dann ist das Haushaltsproblem des Bundes ja ein Klacks für dich G'scheitle.
Auserdem erfährt ein Bremsbelag Abrieb durch den dynamischen Bremsprozess - nicht durch den statischen. Deine Analyse halte ich für durchgehend fehlerhaft.
Eine gewartete Bremse klebt nicht fest. Und wenn doch: Einfach kurz den Rückwärtsgang einlegen und einen sanften Ruck nach hinten fahren. So öffnet die Trommel sofort und verschleißfrei.
Das große Belagsterben begründet sich durch die ahnungslose "Flucht nach vorn".
Da bin ich lieber mal uncool, als verbrecherisch stumpf und grenzdebil.
(Tipp: Knopf drücken, hochziehen, Knopf loslassen - dann schmeißt dich der Freundeskreis auch nicht aus der Clique)
Der letzte Teil des Zitats sagt eigentlich alles. Gruselig!