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| | #7 | |||
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| R.I.P. |
Hallo Niklas90, wenn die Angabe "Baujahr 1994" in Deinem Profil stimmt, dann spricht nichts dagegen, die Airbaganlage komplett auszubauen. Denn serienmäßig war sie im Golf 3 erst ab Modelljahr 1996 (= ab August 1995). Das bedeutet, dass vorher viele Fahrzeuge dieses Typs ausgeliefert wurden, die keine Airbags hatten. Nämlich alle die, bei denen die Käufer die Airbags aus der Aufpreisliste nicht mitbestellt hatten. Da die Airbags in den Fahrzeugpapieren nicht erwähnt sind, hat der Prüfer bei TÜV / DEKRA / etc. keine handliche Möglichkeit festzustellen, ob das Auto ab Werk Airbags hatte oder nicht. Wenn Du die gesamte Airbaganlage daher spurenlos ausbaust und die entsprechenden Teile der Nicht-Airbag-Version (z.B. Lenkrad) einbaust, dann sollte es bei der HU eigentlich keine Probleme geben. Ich möchte Dich aber noch darauf hinweisen, dass eine Airbaganlage eine Sicherheitsaustattung ist, die für Dein Leben bzw. Deine Gesundheit wichtig sein kann. Freundliche Grüße Teletubby | |||
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