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Alt 09.04.2021, 08:01 #11
Golftreffenplaner
 
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onkel-howdy onkel-howdy ist offline
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Zitat:
Zitat von Pitch Beitrag anzeigen
Hallo darf ich 195 50 15 82 V für dieses Felgengutachten fahren ? In mein Schein stehen nur 185 60 14 82 H . Und jetzt wollte ich dann 15 fahren und eintragen lassen . Verstehe bloß nicht das dort zwei mal 195 50 15 aufgeführt ist und einmal mit 81 und einmal ohne was mit dem Hinweis 51.G . Muss ich 81 kaufen ?


Bei 51.g Die Verwendung dieser Rad Reifen Kombination ist nur zulässig , wenn dieser Reifen bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller , s. Auszug aus der EG Genehmigung des Fahrzeuges , freigegeben ist . Der Loadindex , das Geschwindigkeitssymbol , die m+s Kennzeichnung die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere , die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei der Verwendung dieser Reifengröße zu beachten .
Das war gut gemeint, schafft aber mehr Fragen als Antworten.

Wen ein 81er vorgeschrieben ist geht GRÖSSER immer. Das ist die Taglast des Reifens. Der darf nur nicht kleiner werden. Grösser geht immer. Der Prüfer trägt im übrigen auch nicht den Reifen ein den du drauf hast, sondern den, den du brauchst. Wen du einen 81er brauchst und einen 82er montiert hast, trägt der Prüfer einen 81er ein.

Das Problem ist eben das es den 3er mit als auch gibt. Sprich bei 0815 Kasselgestellt brauchst was anderes als beim VR6 Kombi. Daher verstehe ich diese Indexe im Gutachten eh nicht. Normal ist da ne Auflage drin "muss halt zur Achslast passen". Alle anderen Auflagen wie Marken oder Empfehlungen kannst vergessen. Wen da 195/50/15 drin steht, kauf einen, wähl den passenden Lastindex aus und gut is. Kannst hier nachlesen was du brauchst: https://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex Und halt die Achslast aus deinem Fahrzeugschein. Und genau die kann eben je nach Motor oder Modell verrieren.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu onkel-howdy für den nützlichen Beitrag:
Pitch (09.04.2021)
 

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