Mein Golf ist tiefer mit Gewinde, aber leider nicht mehr so ganz genau eingetragen.
Also eingetragen ist es mit 4cm Restgewinde vorn, hab aber jetzt nochmal tiefer geschraubt.
Jetzt hab ich vorn 2cm Restgewinde, also 2cm tiefer als eingetragen (hinten ist noch alles wie eingetragen)
Problem ist das laut Gutachten ein Restgewinde von 2,5cm vorgeschriebn sind, bin also ausserhalb des Tüvbereichs.
Also welche Strafe hab ich zu erwarten wenn ich Kontrolliert werde?
Vorn eben 2cm tiefer als eingetrage und ausserhalb des Tüvbereichs.
Schleifen tut nichts, is ja auch wichtig, aufgesetzt bin ich noch nicht.
Von daher Verkehrsgefährdung würde ich jetzt nicht reden.
Hinten ist alles noch wie bei Tüv eigetragen.
Ich weis das so eigendlich die Betriebserlaubnis erlischt, aber sofort stilllegen werden die den nicht oder?