Die Veränderung muss am Unfall zumindest beteiligt gewesen sein. Wenn du also wegen zu breiter Reifen und zu großer Tiefe dir den Reifen aufschlitzt, ins Schleudern kommst und in den Gegenverkehr fliegst, dann haftet die Versicherung nicht bzw nimmt bei dir Regress.
Bei einem Luffi und einem normalen draufrutschen, da wird es schwierig werden da einen Zusammenhang darzustellen.
Schwieriger könnte es werden, wenn du ein Einsatzfahrzeug überhörst und mit dem zusmamenstößt. Da könnte man auf die Idee mit dem Luffi kommen, allerdings tritt da die Gefahr weit zurück gegen die Gefahr die von dem Einsatzfahrzeug ausgeht, das bei Rot über die Kreuzung fährt. Zumal muss das ja auch bemerkt werden beim Schlechtachten, wenn es so etwas überhaupt gibt. Kannst ja den Luffi im Zweifelsfall auch ausbauen bis der Schlechtachter kommt. Weil auf die Idee mit einem Luffi kommt kaum einer im zusammenhang mit einer solchen Unfallaufnahme. Fahrwerke oder äusserliche Veränderungen sind da viel kritischer.