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Alt 19.02.2010, 10:23 #1
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Die Veränderung muss am Unfall zumindest beteiligt gewesen sein. Wenn du also wegen zu breiter Reifen und zu großer Tiefe dir den Reifen aufschlitzt, ins Schleudern kommst und in den Gegenverkehr fliegst, dann haftet die Versicherung nicht bzw nimmt bei dir Regress.

Bei einem Luffi und einem normalen draufrutschen, da wird es schwierig werden da einen Zusammenhang darzustellen.

Schwieriger könnte es werden, wenn du ein Einsatzfahrzeug überhörst und mit dem zusmamenstößt. Da könnte man auf die Idee mit dem Luffi kommen, allerdings tritt da die Gefahr weit zurück gegen die Gefahr die von dem Einsatzfahrzeug ausgeht, das bei Rot über die Kreuzung fährt. Zumal muss das ja auch bemerkt werden beim Schlechtachten, wenn es so etwas überhaupt gibt. Kannst ja den Luffi im Zweifelsfall auch ausbauen bis der Schlechtachter kommt. Weil auf die Idee mit einem Luffi kommt kaum einer im zusammenhang mit einer solchen Unfallaufnahme. Fahrwerke oder äusserliche Veränderungen sind da viel kritischer.

Wobei ein Luffi ausser Krach eh nichts bringt.

Wolfgang


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Alt 19.02.2010, 11:53 #2
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Zitat:
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.....

Wobei ein Luffi ausser Krach eh nichts bringt.

Wolfgang

Leute ich kanns jetzt dann bald nicht mehr hören!

In jedem Thema in dem auch nur das Wort "offener Sportluftfilter" auftauch wird sofort endlos über seinen Sinn diskutiert. Das wurde glaube ich mittlerweile schon ausreichend im Forum platt getreten.
Wer einen fährt und wer nicht und aus welchen Gründen sollten wir doch bitte jedem selbst überlassen.

Nimms nicht persönlich Wolfi aber du könntest es dir mittlerweile auch gleich in die Signatur schreiben.

Es geht hier um die Versicherung, nicht im den Sinn oder Unsinn eines Sportluftfilters!
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