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Alt 18.02.2010, 19:17 #1
Brille ZwoE
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Brille ZwoE
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Standard keine Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz?!

hallo leute,

hab mal über etwas nachgedacht:

wenn jetzt zum beispiel jemand nen K&N Pilz unter der haube hat der nicht eingetragen ist, und dann ein unfall passiert und die versicherung davon etwas mitbekommt (vom luffi) kann sie dann mögliche zahlungen verweigern?!
weil "theoretisch" ist das ja auch eine "leistungsveränderung" (mehr oder eher weniger ) die eingetragen werden muss oder?!


ist nur mal so ne allgemeine frage, hatte keine unfall oder sonstiges, würde mich einfach mal interesieren...

gruuuß

ZwoE


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Alt 18.02.2010, 19:27 #2
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Wegen nem Sportluftfilter werden die nicht NICHT Zahlen
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Alt 18.02.2010, 19:47 #3
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alles was illegal oder nicht eingetragen ist .... führt zum erlischen der betriebserlaubnis ... sobald diese erlischt fährst du ohne versichrungschutz ...! ganz einfach
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Alt 18.02.2010, 19:51 #4
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naja kommt immer auf die versicherung bzw den sachverständiger an.. ansonsten geb ich VR6TIM natürlicht recht.. aber bei meinem unfall mit meinem auto hab ich auch Bi - Xenon illegal nachgerüstet und die Versicherung hat den Entstandenen Schaden bezahlt... Ich war mir natürlich bewusst und möchte hier auch nichts schönreden war nur ein Beispiel hätte natürlich auch schlecht ausgehen können!

PS: ein Sportluffi bringt WENIGER Leistung also da würd ich mir keine Sorgen machen!
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Alt 18.02.2010, 20:19 #5
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Zitat:
PS: ein Sportluffi bringt WENIGER Leistung also da würd ich mir keine Sorgen machen!
ob mehr oder weniger leistung .. du begehst einen eingriff in die betriebserlaubnis ... und dies muss unvollzüglig einem sachverständigen vorgeführt werden ... und ABGENOMMEN werden ... !!!!
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Alt 18.02.2010, 20:54 #6
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seh ich auch so keine Betriebserluabnis=keine Haftung seitens versicherung
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Alt 18.02.2010, 21:30 #7
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wie gesagt war hald glück mit dem sachverständigem...
naja aber bei weniger hat ja die versicherung eig keinen schaden da du mehr motorbezogene steuer zahlen musst (ist in Österreich zumindest so?!).... aber okay ihr habt schon recht nur die meisten kegelfilter bkommt man ja nicht eingetragen (ich kann hier nur von Österreich sprechen, wie es in Deutschland aussieht weiß ich nicht da ist ja alles ein bisschen anders als bei uns
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Alt 18.02.2010, 21:44 #8
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okay, also theoretisch kann die versicherung rauskommen...
ist mal interessant zu wissen, finde ich...
das der luffi leistung frisst un sound bringt hab ich auch sehr oft gehört, aber wie oben gesagt erlischt die betriebserlaubnis und darauf war ich aus, deswegen hab ich das mehr "mehr leistung" auch in "" gesetzt, aber ok war blöd geschrieben ^^

danke für die antworten!
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Alt 18.02.2010, 23:08 #9
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Es geht nicht um eine mögliche Leistungsveränderung, da hat man sowieso Spielraum. Das heißt, nicht jede Leistungsveränderung muss gleich der Versicherung mitgeteilt werden.
Es geht darum, dass du etwas verändert hast und es nicht in den Papieren eingetragen war. Dadurch durftest du das Fahrzeug garnicht legal auf der Straße bewegen und die Versicherung kann sich quer stellen.

Allerdings muss glaube ich auch bewiesen werden, dass die Veränderung (Luffi) überhaupt zum Unfall beigetrageen hat. Und das ist ja fast ausgeschlossen.
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Alt 19.02.2010, 10:23 #10
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Die Veränderung muss am Unfall zumindest beteiligt gewesen sein. Wenn du also wegen zu breiter Reifen und zu großer Tiefe dir den Reifen aufschlitzt, ins Schleudern kommst und in den Gegenverkehr fliegst, dann haftet die Versicherung nicht bzw nimmt bei dir Regress.

Bei einem Luffi und einem normalen draufrutschen, da wird es schwierig werden da einen Zusammenhang darzustellen.

Schwieriger könnte es werden, wenn du ein Einsatzfahrzeug überhörst und mit dem zusmamenstößt. Da könnte man auf die Idee mit dem Luffi kommen, allerdings tritt da die Gefahr weit zurück gegen die Gefahr die von dem Einsatzfahrzeug ausgeht, das bei Rot über die Kreuzung fährt. Zumal muss das ja auch bemerkt werden beim Schlechtachten, wenn es so etwas überhaupt gibt. Kannst ja den Luffi im Zweifelsfall auch ausbauen bis der Schlechtachter kommt. Weil auf die Idee mit einem Luffi kommt kaum einer im zusammenhang mit einer solchen Unfallaufnahme. Fahrwerke oder äusserliche Veränderungen sind da viel kritischer.

Wobei ein Luffi ausser Krach eh nichts bringt.

Wolfgang




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Alt 19.02.2010, 10:35 #11
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Zitat:
seh ich auch so keine Betriebserluabnis=keine HaftungSPFLICHT seitens versicherung
Die Versicherung kann natürlich trotzdem zahlen- das liegt in deren Ermessen...
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Alt 19.02.2010, 11:53 #12
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
.....

Wobei ein Luffi ausser Krach eh nichts bringt.

Wolfgang

Leute ich kanns jetzt dann bald nicht mehr hören!

In jedem Thema in dem auch nur das Wort "offener Sportluftfilter" auftauch wird sofort endlos über seinen Sinn diskutiert. Das wurde glaube ich mittlerweile schon ausreichend im Forum platt getreten.
Wer einen fährt und wer nicht und aus welchen Gründen sollten wir doch bitte jedem selbst überlassen.

Nimms nicht persönlich Wolfi aber du könntest es dir mittlerweile auch gleich in die Signatur schreiben.

Es geht hier um die Versicherung, nicht im den Sinn oder Unsinn eines Sportluftfilters!


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