Nicht nur § 30 wie du ja nun gesehen hast, man könnte Dich auch dazu verdonnern den Platz den man dann so schön fest gefahren hat zu Räumen, wenn man dazu nicht in der Lage ist, wird der geräumt und du bekommst dann die Rechnung.
Aber selbst wenn es nichts gäben würde gegen das man verstösst, wäre es immer noch nicht ok, stell Dir vor man macht es auf deinem Grundstück.
Dann möchte ich mal das Gesicht sehen.
Und durch das rumrutschen mit dem Auto wird der Schnee nun fester gefahren als durch simples ein und ausparken?
Interessant.