und? Was soll da passieren?
Wenn es überhaupt durch die Polizei aufgenommen wird und zur Anzeige gebracht wird, wird es eh eingestellt.
Zumal ich mir gerade nichtmal einfallen will, gegen was man verstößt...
Nicht nur § 30 wie du ja nun gesehen hast, man könnte Dich auch dazu verdonnern den Platz den man dann so schön fest gefahren hat zu Räumen, wenn man dazu nicht in der Lage ist, wird der geräumt und du bekommst dann die Rechnung.
Aber selbst wenn es nichts gäben würde gegen das man verstösst, wäre es immer noch nicht ok, stell Dir vor man macht es auf deinem Grundstück.
Dann möchte ich mal das Gesicht sehen.
Zitat:
Zitat von G3GL90PS
War ja nicht ohne Grund,
mir war langweilig
ist Dir dann aber nicht mehr, wenn du den Platz Räumen darfst, falls du nicht in der Lage bist, bekommst du dann eben die Rechnung. Aber auch dann braucht man sich um Langeweile keine Sorgen machen,denn das kostet n bissl was, da kann man dann erstmal n paar Überstunden machen oder einige hundert Zeitungen austragen bis man das Geld drin hat. So oder so wäre deine Langeweile weg