@GolfRS: Die Exekutiv-Beamten unterliegen dem Legitimitätsprinzip - sie können sich per Vorschrift also nicht aussuchen, welches Delikt sie ahnden und welches nicht.
Die Aussage deines Besagten ist wenig zielführend, schon deshalb, da er überhaupt nicht auf die Frage eingeht, sondern ausweichend antwortet. Das ist die Art Dampfplauderei, auf die ich mich nicht stützen würde.
Es spricht für dich, dass du das inhaltlich erkannt hast und dein Glück nicht herausforderst.
Ansonsten gilt: Selbst Eigentore brauchen eine Vorlage...