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Alt 19.11.2009, 13:37 #1
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Ist das Erlaubt? http://cgi.ebay.de/2x-Aufkleber-Numm...item3a53e4fb13


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Alt 19.11.2009, 13:41 #2
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die frage ist nicht ernst gement, oder?

du verfäscht damit ein dokument - natürlich ist das NICHT erlaubt!

edit: steht sogar drin: Dieser Aufkleber ist für Sport- und Showzwecke gedacht und kann unter Umständen bei Verwendung im Straßenverkehr gesetzlich geahndet werden.
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Alt 19.11.2009, 13:48 #3
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Zitat:
Ist das Erlaubt?
Never ever.
Das Kennzeichen entspricht mit diesem Zusatz nicht mehr der DIN 74069 und ist damit ungültig. Siehe dazu mal in die FZV.
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Alt 19.11.2009, 13:54 #4
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ja dachte ist veleicht erlaubt ändert ja nichts am Kennzeichen weil habe ja immer noch meine Buchstaben und Zahlen auf den kennzeichen und der aufkleber ist ja auch kanns klein. Habe auch noch Brembo Aufkleber für Bremssättel gefunden kann man die drauf machen oder schmelzen die weg?
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Alt 19.11.2009, 13:59 #5
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Kommt aufs Material an aber ich sage mal, dass dir die Dinger zu 90% wegschmoren
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Alt 19.11.2009, 14:05 #6
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Zitat:
ja dachte ist veleicht erlaubt ändert ja nichts am Kennzeichen weil habe ja immer noch meine Buchstaben und Zahlen auf den kennzeichen und der aufkleber ist ja auch kanns klein. Habe auch noch Brembo Aufkleber für Bremssättel gefunden kann man die drauf machen oder schmelzen die weg?
Ich verstehe die Frage nicht ganz - mag auch daran liegen, dass du alle Kommas wegrationalisiert hast.
Aber wenn ich die Frage richtig verstehe: "Brembo Aufkleber für Bremssättel" werden sicher nicht vom Kennzeichen schmoren, aber auch diese Aufkleber haben auf dem Kennzeichen nichts verloren. Der Inhalt des Aufklebers ist völlig egal, es dürfen nur amtlich zugelassene Plaketten aufgebracht werden.
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Alt 19.11.2009, 14:08 #7
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Also ich habe es seit über einem jahr drauf. Noch nie drauf angesprochen worden von den netten in Blau weiß

Verboten ja aber wird doch teilweise toleriert^^
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Alt 19.11.2009, 14:12 #8
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Toleriert wird das sicher nicht - falscher Begriff. Es wird auch nicht geduldet. Was du meinst ist, dass es schlicht noch keinem aufgefallen ist, der den rechtlichen Mangel verfolgen müsste.
Die Exekutive hat ja noch anderes zu tun - Verbrecher fangen und so. Ich würde dein Glück nicht als Toleranz auslegen, damit verdrehst du die Gegebenheiten und tust dem Fragesteller keinen Gefallen.
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Alt 19.11.2009, 14:20 #9
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Mit den Brembo Aufklebern waren Aufkleber für seine Bremssättel gemeint.
Nicht fürs Nummernschild
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Alt 19.11.2009, 14:27 #10
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Zitat:
ja dachte ist veleicht erlaubt ändert ja nichts am Kennzeichen weil habe ja immer noch meine Buchstaben und Zahlen auf den kennzeichen und der aufkleber ist ja auch kanns klein. Habe auch noch Brembo Aufkleber für Bremssättel gefunden kann man die drauf machen oder schmelzen die weg?
Es steht mir nicht zu, den Inhalt des Beitrages des Fragestellers zu interpretieren. Ich muss mich an dem geschriebenen Text halten. Wenn ich den Beitrag wortgetreu auslege, dann will er die Bremssattelaufkleber auf das Kennzeichen kleben. Er spricht ja im ersten Satz von Kennzeichen und spricht dann von "Brembo Aufkleber für Bremssättel" die er "drauf machen" will. Damit bezieht sich das Objekt auf den vorhergehenden Satz, also das Kennzeichen.
Wenn da ein Absatz wäre, dann würde ich das anders sehen, aber ich gebe zu: Mir fällt es schwer, den Fragesteller zu verstehen.
Daher: Danke, Cyprien.




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Alt 19.11.2009, 18:37 #11
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Gibt auch Leute die machen sich einen Sylt Aufkleber oder was vom Fußball Verein drauf.
Hatte ewig Werderraute auf dem Kennzeichen bis ein Prüfer das nicht witzig fand.
War wohl kein Werderfan...

Abkratzen geht ja immer.
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Alt 19.11.2009, 20:23 #12
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also sind beide aufkleber nichts
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Alt 19.11.2009, 20:35 #13
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... nicht auf dem Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr.
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Alt 19.11.2009, 20:39 #14
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Was könnte man den für so nen kleinen Aufkleber als Strafe aufgebrummt bekommen? Nur so aus Interesse halber.
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Alt 19.11.2009, 20:42 #15
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Nichts ! Da es so gut wie gar nicht im Straßenverkehr auffällt. So groß sind die Kleber nicht. Die passen genau in die Europa-Sterne..
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Alt 19.11.2009, 20:53 #16
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Es ist eine sehr unsinnige Begründung, ein Vergehen an der Größe des Aufklebers festzumachen. Wird man denn weniger schwer bestraft, wenn man kleine Leute umbringt, als große? *Kopfschüttel*

Die FZV kennt nur zwei Zustände des Kennzeichens:
  • regelkonform
  • nicht regelkonform
Im veränderten Zustand ist das Kennzeichen nicht gültig und darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Punkt.

Der Fragesteller kann dem zuwiderhandeln, wenn er möchte. Aber er muss sich bewusst sein, dass er damit gegen geltende Verordnungen handelt und muss etwaige Ahnung über sich ergehen lassen.

Eine Ahndung wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsvergehens im Bereich zwischen "Mangel beheben, Fahrzeug innerhalb sieben Tagen erneut vorstellen" bis zu 20 EUR gehen.

Ein Bußgeld für Fahren ohne gültiges Kennzeichen liegt bei 40 EUR und einem Punkt.
Für die Überdeckung oder Veränderung des Kennzeichens sind 50 EUR fällig, dafür bekommt man aber einen Punkt.
Es ist Sache der Bußgeldstelle, das Vergehen einzuordnen und eventuell Anzeige zu erstatten.

Ob hier der Tatbestand der Urkundenfälschung vorliegt oder nicht, das ist nicht meine Aufgabe zu entscheiden. Das muss ein ordentliches Gericht prüfen, was Strafanzeige bedingt. Sollte solch ein Verfahren wirklich eingleitet werden, ist man schnell bei Bewährungs- oder Geldstrafe. Und das wird fies.

Kurz gefasst: Zusätzliche Aufkleber auf dem Kennzeichen sind nicht erlaubt. Wer sich dieses Thema durchgelesen hat und es trotzdem tut, muss sein Glück herausfordern darauf hoffen, dass man ihn nicht erwischt. Und wird er trotzdem belangt, dann ist er eben an der eigenen Dummheit gescheitert. Noch deutlicher kann ich es nicht ausdrücken.
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Alt 19.11.2009, 20:58 #17
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Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch

Nein, ist es nicht.
Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch könnte es sein, wenn du dir eine Zulassungsplakette selber malst und diese auf das Kennzeichen eines nicht zugelassenes Fahrzeug klebst.

Aber erlaubt ist es freilich trotzdem nicht.
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Alt 19.11.2009, 21:11 #18
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Jetzt gehen wir weit über die Frage hinaus. Aber gut:

Ich empfehle, Ratschläge nicht aufgrund der eigenen Einschätzung zu geben - das bringt den Fragesteller nicht weiter.

Wenn der (unwahrscheinliche aber dennoch nicht unmögliche) Fall einer Überprüfung stattfindet, wird man den Fragesteller nicht einfach laufen lassen, wenn er erklärt "Bude aus dem Forum hat gesagt, dass nichts passiert, weil der Aukleber doch so klein ist".

Weiter empfehle ich, Rechtsnormen zu prüfen, bevor man eine Behauptung dazu aufstellt:
Zitat:
Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch könnte es sein, wenn du dir eine Zulassungsplakette selber malst und diese auf das Kennzeichen eines nicht zugelassenes Fahrzeug klebst.
Ein Blick in's Straf(!)gesetzbuch zeigt, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung bereits dann erfüllt ist, wenn man eine Urkunde auch nur verfälscht. Die Inumlaufbringung ist keine Bedingung für den Tatbestand.

Vater Staat hat es nunmal nicht gerne, wenn man auf seinen Sachen herumkritzelt und -bastelt.

Der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs ist in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht berührt, da durch den kleinen VW-Aufkleber die Erkennbarkeit des Kennzeichens nicht ausreichend herabgesetzt gegeben ist.
Daher habe ich dieses Vergehen auch nicht benannt und gehe nicht weiter darauf ein.

Zitat:
[...]erlaubt ist es freilich [...] nicht.
Das würde ich als einzig gültige Aussage so stehen lassen.

Geändert von AgentBRD (20.11.2009 um 03:04 Uhr)
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Alt 21.11.2009, 20:53 #19
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ok hat sich erledigt
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Alt 21.11.2009, 21:00 #20
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wat is denn jetzt nun mit den brembo stickern???






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