hier der genaue text dazu biddeschön Nach der ECE-Regelung 48, anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die vom 01.01.1988 an erstmals in Verkehr gekommen sind, muss der Abstand der inneren Ränder der Lichtaustrittsflächen von paarweise angebrachten Fahrtrichtungsanzeigern an der Vorderseite von Pkw mindestens 600 mm betragen. Der äußere Rand der Lichtaustrittsflächen darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Der Abstand des unteren Randes der Licht-austrittsfläche soll mindestens 350 mm betragen, der obere Rand soll nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen."