Stimmt, eine Tandemachse mit bis 99cm Abstand (unter 1m) gilt rechtlich als eine Achse. Komischerweise bei der Maut wiederum gilt das als zweiachsig.
Aber mit dem 3er durfte man auch nur einachsige Anhänger führen. Dafür durfte der bei durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) 1,4x das Fahrzeuggewicht haben. Damit waren mit dem alten 3er bis zu 17,5t Zuggewicht fahrbar (7,5LKW+10t Anhänger). Die Speditionen beklagen sich ja, dass die Inhaber dieser Fahrerlaubnisse aussterben oder zumindest nicht mehr bereit sind, für das dort gezahlte Geld zu arbeiten oder die, die das tun würden, sind unbrauchbar.