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Alt 17.03.2009, 11:35 #1
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Standard Anhängerlast Golf 1,4

Hallo Freunde,

ich bin Neu hier im Forum.

Habe auch direkt einmal eine Frage:

Kennt Ihr die Anhängerlasten von einem Golf (Bj. 92) mit 60 PS? Verbaut ist eine BOSAL AHK Typ 018-482. Leider finde ich keine ABE dafür. Könnt Ihr mir helfen?

DANKE!


Gruß,

Hans


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Alt 17.03.2009, 11:54 #2
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die Anhängelasten stehen auch in der "Bedienungsanleitung" vom Fahrzeug.man kann die auch kostenlos beim freundlichen erfragen.
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Alt 17.03.2009, 11:56 #3
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oder wenn nachgerüstet auf einem aufkleber über der kupplung
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Alt 17.03.2009, 12:18 #4
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Leider finde ich keinen Aufkleber mehr. Der Wagen ist halt von 92 ...

Trotzdem schon mal DANKE!
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Alt 17.03.2009, 12:22 #5
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schick doch mal ne Mail an Bosal........
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Alt 17.03.2009, 12:48 #6
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www.bosal.de

schau mal ob du was findest wenn nicht schau im impressum und ruf die an
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Alt 17.03.2009, 13:31 #7
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Anhängelast steht auch in den Zulassungspapieren Position O.1 und O.2 drin.

Ich denke mal, dass der 1,4l so um die 800-1000Kilo schleppen darf. Der 1,6l darf 1000Kilo schleppen, bei Steigungen bis 10% sogar 1200Kilo. Steht zumindest in O.1 drin. In O.2 in der Zulassungsbescheingigung Teil 1 steht der Wert für ohne bremse. Das dürften in beiden Fällen 500Kilo sein.

Wolfgang
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Alt 17.03.2009, 17:57 #8
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Hi wolfi71,

DANKE, genau DAS wollte ich erfahren.

Gruß,

Hans
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Alt 17.03.2009, 18:34 #9
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Hab auch nen 1,4 Liter Motor mit Anhängerkuppluing Original und der darf 800 Kg gebremst ziehen und 500 ungebremst
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Alt 17.03.2009, 23:44 #10
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Die Anhängelast hängt nicht von der Hängerkupplung ab, sondern von der Karrosserie und dem, was der Hersteller für tauglich hält.

Übrigens vermute ich, dass in O.1 800 steht und unten in den Zusätzen steht drin, 1000 bei Steigungen bis 10%. Das wäre normal bei VW.

Wolfgang




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Alt 18.03.2009, 11:53 #11
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Hi, hab auch nen Golf3 1.4 BJ95 mit Anhängekupplung und darf laut Zulassung:
gebremst: 800Kg
Ungebremst: 500Kg ziehen,

hätte mal noch ne kleine frage, darf ich mit einem normalen Klasse B Führerschein einen Anhänger ziehen oder nicht? oder brauch ich da unbedingt klasse BE?
THX
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Alt 18.03.2009, 15:29 #12
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Meines Wissens ist es so: Du darfst mit dem FS B einen Anhänger ziehen, der entweder bis zu 750Kg hat oder dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht höher als das Leergewicht des Autos ist und beide zusammen dürfen nicht mehr als 3,5t haben.

Ich meine, das hatten wir hier vor ein paar Tagen bis zum Abwinken. Mich trifft es nicht, ich habe einen 2er (ohne Gesundheitsuntersuchung) und einen alten 3er.

Wolfgang
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Alt 20.03.2009, 12:37 #13
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Der Anhänger darf glaube ich auch nur einachsig sein, wobei zwei Achsen bis zu einem bestimmten Achsabstand als einachsig gleten oder sowas Ähnliches.
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Alt 20.03.2009, 14:18 #14
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Stimmt, eine Tandemachse mit bis 99cm Abstand (unter 1m) gilt rechtlich als eine Achse. Komischerweise bei der Maut wiederum gilt das als zweiachsig.

Aber mit dem 3er durfte man auch nur einachsige Anhänger führen. Dafür durfte der bei durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) 1,4x das Fahrzeuggewicht haben. Damit waren mit dem alten 3er bis zu 17,5t Zuggewicht fahrbar (7,5LKW+10t Anhänger). Die Speditionen beklagen sich ja, dass die Inhaber dieser Fahrerlaubnisse aussterben oder zumindest nicht mehr bereit sind, für das dort gezahlte Geld zu arbeiten oder die, die das tun würden, sind unbrauchbar.

Wolfgang


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