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Alt 03.10.2009, 16:43 #1
Pit-Bull89
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Pit-Bull89
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Noch aktuell das Ganze hier?
Also ich war die Tage beim TÜV und wollte meine Borbet T 7Jx15" et35 mit 30mm Spurplatten hinten eintragen lassen. Der TÜVer meinte er kanns nicht eintragen, da die et im Gutachten nur bis +8 geprüft ist und ich auf +5 komme. Jetzt bekomm ich wegen 3 mm keine Eintragung, weil die Festigkeit von der Hinterachse nicht klar ist. Wenn ich aber nen Gutachten hätte, das nachweist, dass die HA sone ET mitmacht wäres kein Ding.
Festigkeitsgutachten vonner HA hat nich zufällig einer da?
MfG Pit


Edit: Kleiner Nachtrag. Hab mich grad mal nen bisschen umgeschaut und nen Gutachten von BCW Steffan gefunden. Von denen gibts Räder mit ET0 und Gutachten für Golf 3. Und in dem Gutachten werden sogar noch 5mm Spurplatten direkt erlaubt. Sprich das Gutachten lässt sich als Vergleichsgutachten nutzen um zu beweisen, dass die Hinterachse bis ET-5 hällt.



Geändert von Pit-Bull89 (03.10.2009 um 18:22 Uhr)
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