Das mit dem hin und her schieben bis es verfällt ist mehr als Wunschdenken... Wenn der Busgeldbescheid bei der Behörde fristgerecht rausging (hier gibt es Fristen nach denen es als verfallen gilt) mußt der Fahrer dafür grade stehen. Sonst würde ja wohl kaum einer zahlen wenn er ein Knöllchen kriegt sondern es einfach liegen lassen bis es von alleine verfällt
Wir hatten mal nen vergleichbaren Fall bei uns, eine Fahrerin wurde in einem unserer Erprobungswagen geblitzt (132km/h in ner 60er Beschränkung), Knöllchen kam an bei mir an, wurde intern weiter geschickt und damit ist die Sache für mich dann normal erledigt. Etwa vier Monate später fragten wegen diesem Fall die Herren in Grün bei mir an, da nicht auf das Strafmandat reagiert wurde. Kontaktdaten der Fahrerin rausgegeben mit dem Hinweis dass der Zettel entsprechend weitergereicht wurde. Die Rennleitung ist dort vorstellig geworden und wird mit der Aussage konfrontiert "Da kam kein Strafzettel bei mir nichts an, ich weiß von nix -> Frist abgelaufen", danach standen die Herrn natürlich wieder bei mir auf der Matte... Nach einigem hin und her stellte sich raus, das Knöllchen kam bei der Fahrerin per Hauspost an, sie hatte es weggeworfen und die Frist ablaufen lassen damit der Strafzettel verfällt und für Rückfragen sich die ich-weiß-von-nichts-Geschichte zurechtgelegt. Für den Strafzettel mußte sie letztendlich doch gradestehen und obendrauf gab´s noch ne Abmahnung.
Mit den "herumschieben" wäre ich also extrem vorsichtig, besonders dann wenn die übrigen Kollegen die damit zu tun haben nichts davon wissen! Und ich glaube mal nicht, dass die sich auf so ein Spielchen einlassen würden... Ich würd´s jedenfalls nicht tun, denn als für´s Fahrzeug verantwortlicher Mitarbeiter hab ich erstmal zwei Möglichkeiten, entweder war ich selbst in "meinem" Auto unterwegs und zahle das Ding, oder ich schick´s eben an den weiter der´s verbockt hat, kann ich das nicht tun hab ich einen Fehler in meiner Fahrerdokumentation. Und ich werd sicher nicht vorgeben schlampig gearbeitet zu haben, nur damit irgendwer seinen Strafzettel nicht zahlen braucht... Sobald der Zettel bei der Behörde fristgerecht rausging muß einer dafür gradestehen, wenn der Fahrer im Betrieb nicht gennant werden kann würde dann wahrscheinlich versucht, dass er anhand des Fotos identifiziert wird? Wie das Prozedere genau ist weiß ich allerdings nicht, da bei uns in der Abteilung bisher jedes eingehende Knöllchen eindeutig einem Fahrer zugeordnet werden konnte...