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Alt 26.10.2008, 14:28 #1
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Standard Blitzer - Frage

Hallo leute ich wurde vor 3-4wochen geblitz,es war nicht mein auto, bis jetzt ist nichts gekommen, und hab mal gehört wenn man ca. innerhalb 2 monaten nicht den fahrer ermitteln kann dann soll es aus fallen. kann mir da jemand weiter helfen???


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Alt 26.10.2008, 14:34 #2
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dann wird der fahrzeughalter, von dem fahrzeug mit dem du gefahren bist angeschrieben....
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Alt 26.10.2008, 14:39 #3
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das ist ein firmen wagen gewesen und mein frage ist eigentlich wenn wir die sache 2 monate hin und her schieben so das 2 monate um sind fällt es dann aus oder nicht? weil ich es so gehört hab das es nach 2 monaten aus fällt...
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Alt 26.10.2008, 14:46 #4
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hm da skann ich di rnicht sagen...ich weiß das es nach ner bestimmten zeit "ausfällt" wenn die polizei nichts rausgeschickt hat...aber wenn es nen firmen wagen ist, dürfte es ja eindeutig zu zu weisen sein
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Alt 26.10.2008, 14:47 #5
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Servus,

daß bei den Behören irgendetwas nach 2 Monaten fallengelassen wird kann ich mir nicht vorstellen.
Wie schnell warst Du denn unterwegs und was war die erlaubte Geschwindigkeit?
Innerorts oder war es Außerorts?
Vielleicht wurdest Du ja in einem Geschwindikgeitsbereich geblitzt wo du dann abzüglich der Tolerant nicht mehr straffällig warst.....

Normal wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben, dieser hat dann eine gewisse Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid. Wenn er das tut muss er angeben wer gefahren ist.
Sollte er beides nicht tun, zahlt er als Halter immer die Strafe.
Wenn er abstreitet gefahren zu sein und kann den Fahrer nicht nennen dann zahlt er und wird unter Umständen zu der Führung von Fahrtenbüchern verpflichtet.

Aber ich würde mich erstmal nicht zu früh freuen.

mfg
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Alt 26.10.2008, 15:00 #6
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haste das Thema gleich 2mal gestartet ???

also wenn sie sich schon gemeldet haben, gibt es keine Frist von 2 Monaten, das ist Quatsch, wenn sie sich nach 6 Monaten nicht melden, ist es verjährt. Ansonsten dauert es halt so lange es dauert bis sie den Fahrer ermittelt werden konnte oder dem Besitzer ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Kann aber bis vor Gericht gehen...

mfg
marko
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Alt 26.10.2008, 15:17 #7
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also ich war ziemlich schnell, auf der autobahn war 80 erlaubt und ich wurde mit 150kmh geblitzt
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Alt 26.10.2008, 15:28 #8
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Servus,

ja da ist sicher noch ein Fahrverbot mit dabei.......

mfg
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Alt 26.10.2008, 15:29 #9
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dann kannst du das vergessen, das es "verfällt", da wirst du nicht drum herrum kommen, Fahrverbot und teuer Geld wird es kosten... Glaube nicht das dein Chef die Punkte und die Kosten für übernimmt...

mfg
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Alt 26.10.2008, 20:35 #10
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Der Chef wird ja gar nicht angeschrieben wegen der Sache. Der bekommt einen Zettel mit der Bitte um Angabe des Fahrers. Und der Fahrer lässt sich normalerweise leicht ermitteln bei Firmenwagen. Denn du hattest entweder ein Fahrtenbuch oder das Auto dauernd oder es gibt Arbeitsnachweise mit der Autonummer.

Vergiss es. Wenn die das Foto auswerten können, dann kommt da auch was. Mach dich also schon mal drauf gefasst, dass du die Segnungen des ÖPNV kennenlernst. Du kannst das aber u.U. in eine Zeit scheiben, in der du Urlaub machst.

Wolfgang




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Alt 26.10.2008, 22:13 #11
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Das mit dem hin und her schieben bis es verfällt ist mehr als Wunschdenken... Wenn der Busgeldbescheid bei der Behörde fristgerecht rausging (hier gibt es Fristen nach denen es als verfallen gilt) mußt der Fahrer dafür grade stehen. Sonst würde ja wohl kaum einer zahlen wenn er ein Knöllchen kriegt sondern es einfach liegen lassen bis es von alleine verfällt

Wir hatten mal nen vergleichbaren Fall bei uns, eine Fahrerin wurde in einem unserer Erprobungswagen geblitzt (132km/h in ner 60er Beschränkung), Knöllchen kam an bei mir an, wurde intern weiter geschickt und damit ist die Sache für mich dann normal erledigt. Etwa vier Monate später fragten wegen diesem Fall die Herren in Grün bei mir an, da nicht auf das Strafmandat reagiert wurde. Kontaktdaten der Fahrerin rausgegeben mit dem Hinweis dass der Zettel entsprechend weitergereicht wurde. Die Rennleitung ist dort vorstellig geworden und wird mit der Aussage konfrontiert "Da kam kein Strafzettel bei mir nichts an, ich weiß von nix -> Frist abgelaufen", danach standen die Herrn natürlich wieder bei mir auf der Matte... Nach einigem hin und her stellte sich raus, das Knöllchen kam bei der Fahrerin per Hauspost an, sie hatte es weggeworfen und die Frist ablaufen lassen damit der Strafzettel verfällt und für Rückfragen sich die ich-weiß-von-nichts-Geschichte zurechtgelegt. Für den Strafzettel mußte sie letztendlich doch gradestehen und obendrauf gab´s noch ne Abmahnung.
Mit den "herumschieben" wäre ich also extrem vorsichtig, besonders dann wenn die übrigen Kollegen die damit zu tun haben nichts davon wissen! Und ich glaube mal nicht, dass die sich auf so ein Spielchen einlassen würden... Ich würd´s jedenfalls nicht tun, denn als für´s Fahrzeug verantwortlicher Mitarbeiter hab ich erstmal zwei Möglichkeiten, entweder war ich selbst in "meinem" Auto unterwegs und zahle das Ding, oder ich schick´s eben an den weiter der´s verbockt hat, kann ich das nicht tun hab ich einen Fehler in meiner Fahrerdokumentation. Und ich werd sicher nicht vorgeben schlampig gearbeitet zu haben, nur damit irgendwer seinen Strafzettel nicht zahlen braucht... Sobald der Zettel bei der Behörde fristgerecht rausging muß einer dafür gradestehen, wenn der Fahrer im Betrieb nicht gennant werden kann würde dann wahrscheinlich versucht, dass er anhand des Fotos identifiziert wird? Wie das Prozedere genau ist weiß ich allerdings nicht, da bei uns in der Abteilung bisher jedes eingehende Knöllchen eindeutig einem Fahrer zugeordnet werden konnte...


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