Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum!

 
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 10.12.2006, 16:54 #1
Hilfesuchender
 
Registriert seit: 10.12.2006
Beiträge: 7
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
ellen ellen ist offline
Hilfesuchender
 
Registriert seit: 10.12.2006
Beiträge: 7
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard Gutachterlatein...Bitte Hilfe!

Hallo liebe Golffans,

ich habe ein größeres Problem:

Ich habe vor einiger Zeit einen G3 gekauft. Der Wagen klapperte vorne links und eines Tages lag der Wagen an der Vorderachse eine Etage tiefer-> Querlenkerverschraubung gebrochen.

Mein Mechaniker sagte mir, dass die Aufhängung des Querlenkers defekt gewesen ist, so dass die ganze Last des Wagens auf der Verschraubung lag, die deshalb gebrochen ist.

Lange Geschichte. Ich habe das beim Händler angemahnt, es kam zum Rechtsstreit und nun flattert mir das Gutachten der Dekra in die Hände. Der Richter hatte die entscheidende Frage inkorrekt gestellt. Er fragte, ob die Verschraubung beim Kauf gebrochen gewesen sein kann. Kann nicht, denn die ist natürlich erst später gebrochen. Dennoch ist in dem Gutachten eine Passage, die ich einfach nicht verstehe, aber auf den Erstfehler, die kaputte Aufhängung, hinweist. Vll. kann mir jemand von Euch erklären, was folgender Text heisst:

Es wurde festgestellt, dass offensichtlich am Befestigungspunkt die Schraube ausgerissen war und sich noch ein Gewindeteil in der Bohrung der Karosserie befand. An dem Querlenker sind im betreffenden Befestigungsbereich deutliche Verreibspuren und Materialverdrückungen erkennbar. Diese sind auch schon deutlich unterrostet.

Darüberhinaus ist die Aufnahmebohrung (was genau ist das?) verdrückt. Das Aufnahmelager ist im Querlenker einvulkanisiert (was heisst das? Wovon ist das die Folge?). Das Vulkanisat ist porös und aus der Aufnahmebohrung ausgerissen. Die innenliegende Buchse weist deutliche Abdruckspuren der Befestigungsschraube auf. Der Querlenker hat in dem Befestigungspunkt starke Relativbewegungen zum Fahrzeug ausgeführt (was bitte?), was durch die im Fahrbetrieb auftretenden Kräfte zur Lösung des Vulkanisats in der Uafnahmebohrung und zur schlagenden Beanspruchung der Befestigungsschraube geführt hat. Letztendlich ist diese durch Überbeanspruchung gebrochen.


Heisst das nun, dass erst die Aufhängung kaputt war und dadurch die Verschraubung gebrochen ist, wie mein Mechaniker sagt oder was soll ich daraus lesen?

Dass das Auto nach dem Bruch der Verschraubung kaum noch zu fahren war, ist ja wohl klar.... Zu diesem Ergebnis kommt auch der Gutachter.

Könnt Ihr mir hier vll. weiter helfen? Ich bin für jede Übersetzungshilfe dankbar!


ellen ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Scheinwerferumbau frage!!!!! Hilfe Hilfe !!!! kleene Elektronik 2 26.02.2007 18:57
HILFE! auspuff nicht typisiert! schokoboy23 TÜV-Board 0 24.07.2006 22:07


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:23 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt