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Alt 10.12.2006, 16:54 #1
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Standard Gutachterlatein...Bitte Hilfe!

Hallo liebe Golffans,

ich habe ein größeres Problem:

Ich habe vor einiger Zeit einen G3 gekauft. Der Wagen klapperte vorne links und eines Tages lag der Wagen an der Vorderachse eine Etage tiefer-> Querlenkerverschraubung gebrochen.

Mein Mechaniker sagte mir, dass die Aufhängung des Querlenkers defekt gewesen ist, so dass die ganze Last des Wagens auf der Verschraubung lag, die deshalb gebrochen ist.

Lange Geschichte. Ich habe das beim Händler angemahnt, es kam zum Rechtsstreit und nun flattert mir das Gutachten der Dekra in die Hände. Der Richter hatte die entscheidende Frage inkorrekt gestellt. Er fragte, ob die Verschraubung beim Kauf gebrochen gewesen sein kann. Kann nicht, denn die ist natürlich erst später gebrochen. Dennoch ist in dem Gutachten eine Passage, die ich einfach nicht verstehe, aber auf den Erstfehler, die kaputte Aufhängung, hinweist. Vll. kann mir jemand von Euch erklären, was folgender Text heisst:

Es wurde festgestellt, dass offensichtlich am Befestigungspunkt die Schraube ausgerissen war und sich noch ein Gewindeteil in der Bohrung der Karosserie befand. An dem Querlenker sind im betreffenden Befestigungsbereich deutliche Verreibspuren und Materialverdrückungen erkennbar. Diese sind auch schon deutlich unterrostet.

Darüberhinaus ist die Aufnahmebohrung (was genau ist das?) verdrückt. Das Aufnahmelager ist im Querlenker einvulkanisiert (was heisst das? Wovon ist das die Folge?). Das Vulkanisat ist porös und aus der Aufnahmebohrung ausgerissen. Die innenliegende Buchse weist deutliche Abdruckspuren der Befestigungsschraube auf. Der Querlenker hat in dem Befestigungspunkt starke Relativbewegungen zum Fahrzeug ausgeführt (was bitte?), was durch die im Fahrbetrieb auftretenden Kräfte zur Lösung des Vulkanisats in der Uafnahmebohrung und zur schlagenden Beanspruchung der Befestigungsschraube geführt hat. Letztendlich ist diese durch Überbeanspruchung gebrochen.


Heisst das nun, dass erst die Aufhängung kaputt war und dadurch die Verschraubung gebrochen ist, wie mein Mechaniker sagt oder was soll ich daraus lesen?

Dass das Auto nach dem Bruch der Verschraubung kaum noch zu fahren war, ist ja wohl klar.... Zu diesem Ergebnis kommt auch der Gutachter.

Könnt Ihr mir hier vll. weiter helfen? Ich bin für jede Übersetzungshilfe dankbar!


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Alt 10.12.2006, 19:06 #2
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Einvulkanisiert heißt eingegummiklebt... Fahrradschlaucht Flicken, dei Kleine Tube ist Vulknanisierer.

Da steht nur das das lager im Arsch war und infolge Dessen ist das ganze ausgerissen war. Der Schaden war schon länger vorhanden und ist letzutendelich aufgrund des fahrbetriebes- in Verbindung mit dem gerissenen Lager- ist es gebrochen. oder gibt es noch etwas was du nicht erwähnt hast, weil die Worte"[...] durch Überbeanspruchung gebrochen[...]" klingt irgendwie komisch...
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Alt 10.12.2006, 19:16 #3
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Also es geht zur Veranschaulichung um diese Bauteil.



Die Gummibuchse oben war ausgerissen. Die dabei auftretende Überbeanspruchung hat dann den Querlenker abreisen lassen.
Da der Mangel offensichtlich schon länger gewesen sein muss, da sich solch ein Verschleiß über einen längeren Zeitraum zieht, ist wohl der Händler dran.

Geändert von Masterb2k (10.12.2006 um 20:39 Uhr)
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Alt 10.12.2006, 19:18 #4
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Normalerweise wird doch der Gutachter bei Gericht als Zeuge geladen, von daher kann er es ja gegebenenfals dem Richter erklären. Oder ist die Verhandlung schon vorbei? Den so wie das Gutachten geschrieben ist hast du gute Karten
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Alt 10.12.2006, 19:31 #5
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Erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge!!!

Ich hab Zeit bis zum 21.12. mich zum Gutachten zu äußern. Der Händler will sich nicht einigen. Also wird es evtl. mit der Verhandlung enden. Mein Mechaniker und der Gutachter, sowie eine Mitarbeiterin eines VW-Autohauses werden als Zeugen geladen sein.

Mir ging es darum, ob der obige Text aussagt, dass dieses obige Teil, die Gummibuchse, kaputt war und wie lange. Scheinbar tut der Text das.

Die Zusammenfassung des Gutachters sagt:

Da alle Rad- bzw. fahrdynamischen Kräft auf die Verschraubung des linken Querlenkers übertragen werden, ist es für den Unterzeichner (Gutachter) nicht nachvollziehbar, dass die Verschraubung zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs schon gebrochen war. Einen solchen mangel hätte selbst ein ungeübter Fahranfänger bemerkt haben müssen. Ein solcher mangel hätte durch starke Ausschläge des linken Vorderrades bemerkbar, was sich auch zwangsläufig auf das Lenkrad überträgt. Wäre der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden gewesen, hätte dies auch nicht unbemerkt vom 17.3.2005 bis Juli 2005 gefahren werden können. Der Mangel muss irgendwann innerhalb dieser Betriebszeit aufgetreten sein.

Der Querlenker ist am 10.07.2005 gebrochen. Das liegt dem Richter auch so vor, also bitte nicht erschrecken. Diese Zusammenfassung bezieht sich auf die falsch gestellte Frage des Richters. Daher war es wichtig, zu verstehen, was der obige Absatz besagt. Denn, wenn der aussagt, dass zuerst die Gummibuchse kaputt war und das auch schon lange, kann der Händler was erleben. Sonst bin ich dran :-(
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Alt 11.12.2006, 06:46 #6
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"Einen solchen mangel hätte selbst ein ungeübter Fahranfänger bemerkt haben müssen."

Das Finde ich interessant. Denn ich habe durch zufall beim Reifenwechsel gesehen das bei mir ein Gummi kaputt ist und das warscheinlich schon seit dem kauf - ich hatte es vorher nicht germerkt.
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Alt 11.12.2006, 06:51 #7
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Es sagt ja eigentlich nur das die Schraube nicht zum Kaufzeitpunkt kaputt war, Sondern erst später. Die ursache des bruchs ist jedoch schon länger her. Deswegen ja auch die Rost ansätze.....

Wenn er dich dumm fragt mach einen auf dumm. "Ein ungeübter Fahranfänger" ist für ihn vielleicht eine Deffinition weil er jeden Tag damit zu tun hat aber so ein Spruch gehört nicht in den Gutachten... ich würde das als eine Beleidigung sehen.

Ich bin selbst mal kaputtem Querlenker herumgefahren.... wo ich zum TÜV machen gegangen bin hat er auch gefragt ob es nicht schläge getahn hätte beim einlenken... ich habe aber garnichts bemerkt.... wobei das ein Ford Escort war ....
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Alt 11.12.2006, 07:03 #8
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Zitat:
Zitat von TT-GT
"Einen solchen mangel hätte selbst ein ungeübter Fahranfänger bemerkt haben müssen."

Das Finde ich interessant. Denn ich habe durch zufall beim Reifenwechsel gesehen das bei mir ein Gummi kaputt ist und das warscheinlich schon seit dem kauf - ich hatte es vorher nicht germerkt.
ich denke das bezieht er darauf das man es selbst an anfänger gemerkt hätte wenn die schraube schon zum zeitpunkt des kaufs gebrochen gewesen war. nicht davon das er das kaputte lager bemerken hätte müssen

ich bin über nen jahr mit defekten HA lager rum gefahren
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Alt 11.12.2006, 21:50 #9
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also, ich habe schon bemerkt, als das ding gebrochen ist. zum glück ist mein mechaniker zu dem zeitpunkt gefahren, als das ding durchgeknackt ist. mir wäre die karre wohl aus dem ruder gelaufen... ;-)

seitdem das ding gebrochen ist, ist der wagen nur rampe rauf, rampe runter gefahren und auch nur mit nem anderen querlenker, damit das ding nicht komplett kaputt geht. aber scheinbar sagt der text des gutachters aus, dass die ursache schon länger vorliegt. das ist sehr beruhigend! hab grad die stellungnahme für den rechtsanwalt fertig gemacht.... ich hasse das!

wenn ich bedenke, dass ich mit der karre von mainz nach köln und zurück und nach hamburg gefahren bin.... wenn ich daran denke, was hätte passieren können, wenn das bei 180 km/h passiert wäre. am liebsten würde ich dem typen ne anzeige hinterher schicken!

@eSmoka: was ist denn ein HA lager? hinterachslager? ich hab mal unsere vorderachse geschrottet und keiner hats gemerkt....
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Alt 12.12.2006, 00:05 #10
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ja genau das hinterachslager




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Alt 13.12.2006, 15:44 #11
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so, dann bin ich mal gespannt, was der richter entscheidet... ich hoffe, der versteht latein besser als ich ;-)


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