 | Gutachten Guru | | Registriert seit: 22.11.2006
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| Zitat:
Zitat von Mortiferus Das ist schön für dich, aber dann nicht konform mit den Richtlinien vom Gutachten.
Auszug aus dem Gutachten:
"Die Auspuffanlage kann komplett, wahlweise kann der Endschalldämpfer mit dem (n) serienmäßgen Vor- bzw. Mittelschalldämpfer (n) verwendet werden"
Ich denke wenn man ihr schon berät, dann auch so, dass er beim Tüv keine Probleme hat. | Du hast recht, habe eben auch in meinem Gutachten diesen Satz gefunden....
Mfg
Sven |