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Alt 17.03.2013, 05:32 #1
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Zitat:
Zitat von squadalienforce Beitrag anzeigen
da irrst Du dich aber gewaltig, es ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Da die beiden per SMS geklärt haben wann und wo das Auto abgeholt und bezahlt wird ,ist ein Vertrag zustande gekommen.

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB).


Und Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.
Selbst ein Handschlag gilt schon als Kaufvertrag.Wobei diese Art von geschäftemacherei nicht mehr so oft angewendet wird.

Das einzige was immer in Schriftform gemacht werden muss ist eine Kündigung

Gruss Sven
Wär ja noch schöner ...mal ein bisschen weniger googeln und wirklich wissen wann ein Kaufvertrag zustande kommt


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Alt 17.03.2013, 06:36 #2
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Zitat:
Zitat von w1cht Beitrag anzeigen
Wär ja noch schöner ...mal ein bisschen weniger googeln und wirklich wissen wann ein Kaufvertrag zustande kommt
Nix google. Bevor man solche Äußerungen macht mal das HGB und BGB durchlesen. Und mit einer Kaufmännischen Ausbildung weiß ich wann ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Geändert von squadalienforce (17.03.2013 um 06:39 Uhr)
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Alt 17.03.2013, 09:03 #3
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Ich danke euch für die vielen hilfreichen antworten. Mal sehen was dabei raus kommt! Werde nochmal mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen!
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