Bei uns in D hat der Herr RamSauer, das ist der Datrsteller des BMVBS, keine gesonderte Regelung zur Mindestprofiltiefe erlassen. Das bedeutet, so lange ein Reifen ein Winterreifen ist und die zulässige Profiltiefe nicht unterschritten ist, solange hat die Polizei keine Handhabe.
Und wenn es mal wieder richtig schneit steht wieder alles weil so gut wie keiner einen halbwegs guten Winterreifen montiert hat, oder?