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Alt 04.06.2012, 08:44 #1
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Dein Kumpel ist der Dumme. Bei einem Verkauf ohne Vertrag gilt das BGB. Mit einem Vertrag werden die gesetzlichen Rechte eingeschränkt und anders ausgelegt. Da steht dann was von Gewährleistung 24 Monate und ähnlichen Dingen. Dein Kumpel soll die Mühle zurücknehmen. Erspart viel Ärger. Und vor allem soll er überprüfen, was die rumgemacht haben.


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G3 Variant (04.06.2012)
Alt 04.06.2012, 08:58 #2
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Zitat:
Zitat von batze91 Beitrag anzeigen
Ja jetzt verstehe ich es, wobei ich es schon bisschen doof finde aber so ist nun mal die Politik aber danke für die genauere Erläuterung.
Was ?

So ist man dann als Käufer fein raus und irgendwann ist jeder der Verkäufer.

In anderen Ländern gibt es sowas wie solch Verträge garnicht und wenn man als letzter das Auto besessen hatte kommt man eben u.U. für den Rest des Lebens in den Knast.
Hast natürlich Recht unsere Politik ist Schuld.

Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.

Danke wolfi :
Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Dein Kumpel ist der Dumme. Bei einem Verkauf ohne Vertrag gilt das BGB. Mit einem Vertrag werden die gesetzlichen Rechte eingeschränkt und anders ausgelegt. Da steht dann was von Gewährleistung 24 Monate und ähnlichen Dingen. Dein Kumpel soll die Mühle zurücknehmen. Erspart viel Ärger. Und vor allem soll er überprüfen, was die rumgemacht haben.
Solch Verträge sind da um wichtige Einzellheiten fest zu halten, die für Käufer und Verkäufer wichtig sind.

Wenn es keinen Vertrag gibt in dem Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen wird, erkennt der Verkäufer diese automatisch an.

Jetzt sehe ich den schwarzen Peter beim Kumpel vom TE.

Es ist schon mehr als eigenartig wie leichtfertig manche ein Fahrzeugkauf / Fahrzeugverkauf angehen.
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