Dein Kumpel ist der Dumme. Bei einem Verkauf ohne Vertrag gilt das BGB. Mit einem Vertrag werden die gesetzlichen Rechte eingeschränkt und anders ausgelegt. Da steht dann was von Gewährleistung 24 Monate und ähnlichen Dingen. Dein Kumpel soll die Mühle zurücknehmen. Erspart viel Ärger. Und vor allem soll er überprüfen, was die rumgemacht haben.