Auf was sollte man auf jeden fall in einem Kaufvertrag achten?.
Du solltest dazuschreiben, dass der Verkauf wie besichtigt und probegefahren und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. Und dass der Käufer bestätigt, entsprechend seinen Wünschen Zeit und Gelegenheit gehabt zu haben, das Fahrzeug zu besichtigen.
Zitat:
Zitat von McOneee
Nächste frage:
Mein Vater war Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer, ich der Eigentümer. Kann ich trozdem meine Daten angeben als Verkäufer?
Die Karre ist seit 1-2 Monaten Abgemeldet.
Ja klar geht das. Der Verkäufer muss nicht automatisch gleichzeitig auch der Halter sein. In diesem Fall ist natürlich der Eigentümer der Verkäufer des Fahrzeugs und nicht der Halter. Es kann sein, dass der Käufer von Deinem Vater eine Bestätigung haben möchte, dass Du der rechtmäßige Eigentümer bist und nicht er.