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Alt 08.05.2012, 16:14 #1
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Standard Fragen rund um den Auto-Verlauf von Privat

Hallo Leute,

Ich will jetzt demnächst meinen alten Golf 3 ins Internet stellen und bereite gerade schonmal den Kaufvertrag meiner Seits vor, um mir später den Papierkram zuspaaren.

Genommen habe ich diesen Kaufvertrag:
www.monika-sene.de/Marauder/kaufvertrag.pdf
(Von ADAC)

Jetzt steht da folgendes unter Punkt 1.:
Der Verkäufer garantiert:
1.1 dass das KFZ und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist (klar)
1.2 das das KFZ folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist:
(Schiftfeld)
1.3 dass das KFZ in der Zeit, in der es Eigentum war,
[ ] keinen Unfallschaden
[ ] keine sonstigen Beschädigungen (zb. Hagelschaden)
[ ] lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden
(Zahl, Art und Umfang) erlitten hat.

Der Verkäufer erklärt:
2.1. dass das KFZ auch in der übrigen Zeit -soweit ihm bekannt-
[ ] Keinen Unfallschaden
[ ] keine sonstigen Beschädigungen
[ ] lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:
(Schriftfeld)

Fragen:
Zu Punkt 1.2:
Soll ich da als Zubehör, Zentralverriegelung mit 2x Funkfernbedienung angeben?
Zudem sind neue Bremsen und eine neue Kupplung drauf. Soll ich das auch aufführen?

Zu Punkt 1.3 sowie 2.1.:
Mir ist ja vor ein paar Monaten eine Dame im Rückwärsgang aufs Auto gefahren.
Der Schaden war überschaubar (eher Blechschaden) dennoch laut Gutachten Totalschaden und bemängelt wurden: Grill, Stoßstange (inkl. Lackierung) und Stoßstangenträger. Lief, wie schon gesagt, auf einen Totalschaden raus.
Nun habe ich meine Mühle wieder in Stand gesetzt und ALLE bemängelten Schäden vom Gutachter beseitigt. (Originalen Grill, welcher bei dem "Unfall" nicht drauf war, Unlackierte Stoßstange (wie auch original am Golf war) und Stoßstangenträger.
Was schreibe ich da nun hin?

2.Frage zu Punkt 1.3 sowie 2.1.:
Ich hab eine Delle im Kotflügel (Vorbesitzerin) wie schreibe ich das oder muss ich das erwähnen?

Frage 3.:
Ist der Kaufvertrag überhaupt Wasserdicht?
Ich will ja keinen übers Ohr hauen Aber auch nicht, dass der Käufer mir die Karre nach 2 Tagen wieder auf den Platz stellt und sein Geld haben möchte, weil ihm die Karre am ende doch nicht zusagt.

Auf was sollte man auf jeden fall in einem Kaufvertrag achten?

Nächste frage:
Mein Vater war Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer, ich der Eigentümer. Kann ich trozdem meine Daten angeben als Verkäufer?
Die Karre ist seit 1-2 Monaten Abgemeldet.



Geändert von McOneee (08.05.2012 um 16:19 Uhr)
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Alt 08.05.2012, 21:14 #2
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Hallo!

Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
Auf was sollte man auf jeden fall in einem Kaufvertrag achten?.
Du solltest dazuschreiben, dass der Verkauf wie besichtigt und probegefahren und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. Und dass der Käufer bestätigt, entsprechend seinen Wünschen Zeit und Gelegenheit gehabt zu haben, das Fahrzeug zu besichtigen.


Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
Nächste frage:
Mein Vater war Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer, ich der Eigentümer. Kann ich trozdem meine Daten angeben als Verkäufer?
Die Karre ist seit 1-2 Monaten Abgemeldet.
Ja klar geht das. Der Verkäufer muss nicht automatisch gleichzeitig auch der Halter sein. In diesem Fall ist natürlich der Eigentümer der Verkäufer des Fahrzeugs und nicht der Halter. Es kann sein, dass der Käufer von Deinem Vater eine Bestätigung haben möchte, dass Du der rechtmäßige Eigentümer bist und nicht er.

Freundliche Grüße
Teletubby

Geändert von Teletubby (08.05.2012 um 21:15 Uhr)
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Alt 08.05.2012, 21:43 #3
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http://www.dresdner-automarkt.de/kaufvtrg.pdf



empfehle dir den Kaufvertag
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Alt 09.05.2012, 07:56 #4
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Zitat:
Zitat von feray$tolga Beitrag anzeigen
http://www.dresdner-automarkt.de/kaufvtrg.pdf



empfehle dir den Kaufvertag
Der sieht auch nicht schlecht aus und hat auch mit drin: gekauft wie gesehen unter ausschluß jeglicher gewehrleistung.


Danke schonmal für die hilfreichen Antworten

Aber wie siehts mit dem Unfallschaden aus? Muss ich da was angeben? Wenn ja, kann ich ihn als behoben angeben?
Wie würdet ihr das schreiben?
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Alt 09.05.2012, 08:14 #5
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Den Unfallschaden musst Du schon angeben. Der Wagen wurde ja von der Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Unabhängig davon, ob Du ihn repariert hast, würde der neue Eigentümer im Falle eines weiteren Unfalls von der Versicherung quasi kein Geld mehr bekommen, da der Wert des Fzgs. jetzt und nach einem weiteren Unfall bei ca. 150 Euro liegt (Preis, den Verwerter bei uns für fast jeden Golf bezahlen). Für die Versicherung ist der Wagen erst repariert, wenn es ein entsprechendes Gutachten oder einen Reparaturnachweis gibt.

Geändert von JoJoh (09.05.2012 um 08:15 Uhr)
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Alt 09.05.2012, 08:19 #6
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Naja, viel war ja sowieso nicht zu machen. Da kann man ja nur teile austauschen.
Reicht dafür keine Quittung vom Schrottplatz für Teile wie: Stoßstange und Stoßstangenträger? (Was halt laut dem Gutachten kaputt war)
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Alt 09.05.2012, 08:26 #7
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Nein, so weit ich informiert bin nicht. Ist ja aber kein Problem, der Käufer in Spe sollte es eben nur wissen. Dass Du für einen Unfallwagen keinen Bestpreis erzielen kannst, ist Dir ja sicher klar gewesen.
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Alt 09.05.2012, 08:31 #8
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Alles klar, danke.

Einen Bestpreis möchte ich nicht erzielen aber wenigstens mehr als die geizkrägen vom Schrottplatz.
Dann kann ich im Inserat/Kaufvertrag angeben: Reparierter Unfallschaden oder sowas in der Art?
Keine Ahnung wie man das Schreiben soll -.-
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Alt 09.05.2012, 08:50 #9
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Also ich persönlich würde sowohl im Inserat, und erst recht im Kaufvertrag nur von Unfallwagen (Frontschaden) sprechen, den Rest kann der Käufer erfragen und auf Bildern sehen. Kannst im Inserat ja noch schreiben (wenn der Realität entsprechend), dass der Wagen fahrbereit und verkehrssicher ist.

Geändert von JoJoh (09.05.2012 um 08:52 Uhr)
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Alt 09.05.2012, 13:41 #10
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Ich schreib immer folgendes rein: "Verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Aufgrund des Alters wird das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft. Irgendwelche Zusicherungen bzgl. Laufleistung, Zustand der Aggregate und Unfallfreiheit wurden nicht gemacht."




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Alt 09.05.2012, 14:21 #11
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Kann man das Auto überhaupt noch Anmelden, nach einem Wirtsch. Totalschaden?
Die Zulassungsbehörde fordert doch bestimmt ein Gutachten oder ist über den Unfall infortmiert?

Tüv hat er noch bis 11.12. und die Tüvpapiere habe ich auch alle bei sammen.
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Alt 09.05.2012, 14:35 #12
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Zitat:
Zitat von Teletubby Beitrag anzeigen
Du solltest dazuschreiben, dass der Verkauf wie besichtigt und probegefahren und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. Und dass der Käufer bestätigt, entsprechend seinen Wünschen Zeit und Gelegenheit gehabt zu haben, das Fahrzeug zu besichtigen.
Also das auf jeden Fall.

Ich schreibe IMMer wenn ich ein Fahrzeug verkaufen einen anhang zum Kaufvertrag und tacker den dann an beide Vertäge dran :


Alle Papiere und so weiter schreibe ich natürlich nicht, da kommt rein :
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, 2 Schlüssel, ABEs und bla bla bla ...

Wer das nicht unterschreibt bekommt kein Fahrzeug von mir.


Evtl. steht was mit der Gewährleistung doppelt, aber das ist mir Wurscht, so sichere ich mich ab und es gab nie Probleme.
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Alt 09.05.2012, 14:51 #13
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Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
Kann man das Auto überhaupt noch Anmelden, nach einem Wirtsch. Totalschaden?
Die Zulassungsbehörde fordert doch bestimmt ein Gutachten oder ist über den Unfall infortmiert?

Tüv hat er noch bis 11.12. und die Tüvpapiere habe ich auch alle bei sammen.
Dann kann er auch angemeldet werden, die Zulassungsstelle wird auch nicht über Unfälle informiert. Allerdings sollte in deinem Unfallgutachten stehen, ob der Wagen nach dem Unfall betriebsbereit/verkehrssicher war, oder nicht. Wenn nicht, würde ich ohne Nachweis einer Instandsetzung nicht damit rumfahren, da Du sonst Probleme mit Versicherung und Co. kriegen könntest.
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Alt 09.05.2012, 15:28 #14
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Danke G3 Variant, das hilft mir ein ganzes stück

Zitat:
Zitat von JoJoh Beitrag anzeigen
Wenn nicht, würde ich ohne Nachweis einer Instandsetzung nicht damit rumfahren, da Du sonst Probleme mit Versicherung und Co. kriegen könntest.
Laut Gutachten: "Das Fahrzeug war bei besichtigten Termin im Beschädigten Zustand" und
"Das Fahrzeug war bedingt fahrbereit, bis zur nächsten Werkstatt" dann steht dabei "Die gebrauchsfähigkeit und Verkehrssicherheit kann durch eine Notreperatur wieder hergestellt werden."

Die Ironie: Der Gutachter sagte, ich soll einfach ein stück Tape draufkleben und kann fahren. ????!!!

Kann ich auch einfach zu meinem KFZler gehen und der schaut sich alle Teile die drangekommen sind an und schreibt mir dann: Besichtigung bestätigt oder Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher. Oder muss ich damit noch tüv?

Wenn das so ein Akt ist die Karre wieder auf die Straße zubekommen sch... ich auf die Kohle und stell ihn für ein paar müde € aufm Schrott. Bevor ich noch 100€ bezahle für eine Besichtigung vom Tüv oder co.
Da kann ich evtl. wenigstens noch meine nicht mal 1 jahr alte Sachskupplung rausbauen und für den anderen aufheben.

Geändert von McOneee (09.05.2012 um 15:31 Uhr)
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Alt 09.05.2012, 15:50 #15
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das interessiert keine zulassungsstelle ob das auto einen unfall hatte oder nicht.
die wollen nur das die karre noch tüv hat und fertig.
zum tüv etc. muss man natürlich auch nicht.


das mit dem tape war einfach damit scharfkantige teile etc. abgedeckt sind oder das nix davon fliegt.

Geändert von AAM (09.05.2012 um 15:52 Uhr)
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Alt 09.05.2012, 16:10 #16
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D.h. ich verkauf ihn einfach als Bastelauto und schreibe das mit dem kleinen Frontschaden mit ins Angebot?
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Alt 09.05.2012, 16:35 #17
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Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
D.h. ich verkauf ihn einfach als Bastelauto und schreibe das mit dem kleinen Frontschaden mit ins Angebot?
Ich denke, das wird das beste sein, hast' ja weiter oben Beispiele für Kaufverträge gekriegt.
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McOneee (09.05.2012)
Alt 09.05.2012, 18:39 #18
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Ich würde auch alle größere mängel angeben.
Der Käufer Hat doch heutzutage auch das recht das Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen wieder Abzugeben bei groben mängel oder lieg ich da falsch

Das mit den schaden stört die nicht bei der Zulassungsstelle (hatte auch letztes Jahr ein Wildschaden und Kollege hat den als Winterschlampe für sich angemeldet ohne Probleme)
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McOneee (09.05.2012)
Alt 09.05.2012, 19:54 #19
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Allless klaar danke Jungs

Werde ihn als "Bastelfahrzeug" verkaufen. Ich will ja keine 600€ aber ich trauer halt der Kupplung hinterher. Ansich eher nicht teuer aber der Einbau kostet ein batzen Geld.
Aber naja, kann man nichts machen.
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Alt 09.05.2012, 20:03 #20
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haste du dir mal überlegt den für leicht in teile zu verkaufen anstatt komplett ?? bekommt man meistens mehr für aber dauert halt länger.






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