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Alt 08.05.2012, 16:14 #1
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Standard Fragen rund um den Auto-Verlauf von Privat

Hallo Leute,

Ich will jetzt demnächst meinen alten Golf 3 ins Internet stellen und bereite gerade schonmal den Kaufvertrag meiner Seits vor, um mir später den Papierkram zuspaaren.

Genommen habe ich diesen Kaufvertrag:
www.monika-sene.de/Marauder/kaufvertrag.pdf
(Von ADAC)

Jetzt steht da folgendes unter Punkt 1.:
Der Verkäufer garantiert:
1.1 dass das KFZ und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist (klar)
1.2 das das KFZ folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist:
(Schiftfeld)
1.3 dass das KFZ in der Zeit, in der es Eigentum war,
[ ] keinen Unfallschaden
[ ] keine sonstigen Beschädigungen (zb. Hagelschaden)
[ ] lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden
(Zahl, Art und Umfang) erlitten hat.

Der Verkäufer erklärt:
2.1. dass das KFZ auch in der übrigen Zeit -soweit ihm bekannt-
[ ] Keinen Unfallschaden
[ ] keine sonstigen Beschädigungen
[ ] lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:
(Schriftfeld)

Fragen:
Zu Punkt 1.2:
Soll ich da als Zubehör, Zentralverriegelung mit 2x Funkfernbedienung angeben?
Zudem sind neue Bremsen und eine neue Kupplung drauf. Soll ich das auch aufführen?

Zu Punkt 1.3 sowie 2.1.:
Mir ist ja vor ein paar Monaten eine Dame im Rückwärsgang aufs Auto gefahren.
Der Schaden war überschaubar (eher Blechschaden) dennoch laut Gutachten Totalschaden und bemängelt wurden: Grill, Stoßstange (inkl. Lackierung) und Stoßstangenträger. Lief, wie schon gesagt, auf einen Totalschaden raus.
Nun habe ich meine Mühle wieder in Stand gesetzt und ALLE bemängelten Schäden vom Gutachter beseitigt. (Originalen Grill, welcher bei dem "Unfall" nicht drauf war, Unlackierte Stoßstange (wie auch original am Golf war) und Stoßstangenträger.
Was schreibe ich da nun hin?

2.Frage zu Punkt 1.3 sowie 2.1.:
Ich hab eine Delle im Kotflügel (Vorbesitzerin) wie schreibe ich das oder muss ich das erwähnen?

Frage 3.:
Ist der Kaufvertrag überhaupt Wasserdicht?
Ich will ja keinen übers Ohr hauen Aber auch nicht, dass der Käufer mir die Karre nach 2 Tagen wieder auf den Platz stellt und sein Geld haben möchte, weil ihm die Karre am ende doch nicht zusagt.

Auf was sollte man auf jeden fall in einem Kaufvertrag achten?

Nächste frage:
Mein Vater war Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer, ich der Eigentümer. Kann ich trozdem meine Daten angeben als Verkäufer?
Die Karre ist seit 1-2 Monaten Abgemeldet.



Geändert von McOneee (08.05.2012 um 16:19 Uhr)
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