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Alt 26.03.2012, 09:55 #1
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Zitat:
Zitat von AAM Beitrag anzeigen
das ist doch falsch......

in deutschland gibts keine gesetzliche mindesthöhe.
das sind alles nur richtlinien der prüforganisationen die sich auch noch unterscheiden.

aber alles nicht gesetzlich verankert.
Stimmt!

ABER genau dass ist auch das Problem bei einer Verkehrskontrolle - In der STVZO steht sinngemäß das Auto muss so gebaut sien, dass es im normalen Verkehr keine SChäden an der Fahrbahn verursacht. Sprich irgendwo in dem Kaff in dem Du angehalten wirst ist eine Fahrbahnschwelle die sagen wir mal 10 cm hoch ist (war nach altem Baurecht mal zulässig) hast du sogar mit 8 cm Bodenfreiheit ein Problem und dein Wagen fährt nirgens mehr hin bevor er nicht höher ist.
Ist krass aber praktisch wirklich so möglich (und in Osnabrück auch so praktiziert - auf die Art wurde sogar vor Jahren schon eine serienmäßiger Porsche kurzfristig stillgelegt, da er das Pech hatte zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.)

Danch wurde sich wohl an die interne Tüv/Dekra Anweisung gehalten, da sich diese Höhe auf normale Fahrbahnschwellen bezieht.


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Alt 26.03.2012, 10:12 #2
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Zitat:
Zitat von Grizu Beitrag anzeigen
Ist krass aber praktisch wirklich so möglich (und in Osnabrück auch so praktiziert - auf die Art wurde sogar vor Jahren schon eine serienmäßiger Porsche kurzfristig stillgelegt, da er das Pech hatte zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.)
Da muss man aber auch sagen das das schon locker zehn Jahre her ist das hier mit solchen Methoden gearbeitet wurde. Als der Freitagstreff auf der Page dann kaputt war war das Ziel erreicht und von den Schwellern hat man auch nix mehr gesehen.
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