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Höchsttiefe in Eu-Ländern wie es in österreich mit tiefen autos geregelt ist sollte ja inzwischen jedem klar sein.. aber wie ist es denn bei den anderen eu-ländern zb. in frankreich usw.? |
Kanns dir nur aus der Schweiz sagen, zwar kein EU Land aber: 40/40 bei normalem Gutachten tiefer geht nur mit DTC Gutachten welches bei den meisten Fahrwerken nicht erhältlich ist, bei denen es erhältlich ist kostet es um die 500 Franken (ca. 430 Euro) |
So viel ich weis darfst in Deutschland so weit runter das zwischen Boden und Anbauteilen noch 7 cm Platz sind. |
in Deutschland ists so das du zum tiefsten festen Punkt z.b Ölwanne, Schwellerkante VA 80mm haben musst und zum tiefsten variablen Punkt, d.h Frontlippe 70mm :) Gruß |
das ist doch falsch...... in deutschland gibts keine gesetzliche mindesthöhe. das sind alles nur richtlinien der prüforganisationen die sich auch noch unterscheiden. aber alles nicht gesetzlich verankert. |
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ABER genau dass ist auch das Problem bei einer Verkehrskontrolle - In der STVZO steht sinngemäß das Auto muss so gebaut sien, dass es im normalen Verkehr keine SChäden an der Fahrbahn verursacht. Sprich irgendwo in dem Kaff in dem Du angehalten wirst ist eine Fahrbahnschwelle die sagen wir mal 10 cm hoch ist (war nach altem Baurecht mal zulässig) hast du sogar mit 8 cm Bodenfreiheit ein Problem und dein Wagen fährt nirgens mehr hin bevor er nicht höher ist. Ist krass aber praktisch wirklich so möglich (und in Osnabrück auch so praktiziert - auf die Art wurde sogar vor Jahren schon eine serienmäßiger Porsche kurzfristig stillgelegt, da er das Pech hatte zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.) Danch wurde sich wohl an die interne Tüv/Dekra Anweisung gehalten, da sich diese Höhe auf normale Fahrbahnschwellen bezieht. |
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Mein Gewinde wurde vom TÜV Nord auch so eingestellt, dass mein tiefster Punkt (ist bei mir der Kat) 8cm zum Boden hat |
Was habt ihr denn für Erfahrungen gemacht? Wo kann man besser Eintragen lassen TÜV auf Außendienst oder Direkt in der Stelle? Jemand Erfahrungen mit Rheine? Oder was aus der Umgebung? |
Die Richtlinie mit dem Hindernis 80mm hoch, 100mm breit, gibt es jedoch immernoch! Weitere Richtlinien sind Höhe der Lichtaustrittskante, Höhe des Kennzeichens und sowas... |
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danke für eure antworten aber wie die gesetzlichen gegelungen unserer europäischen nachbarländern ist wurde leider noch nicht geklärt... mfg |
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Da stehen paar Sachen zum Thema höhen/tiefen drin |
Ja, das was Amazing sagt, stimmt. In meinem Gutachten meines H&R Fahrwerks steht Blinker 35 cm, Scheinwerfer 50 cm. Dann noch für Kennzeichen glaub ich 20 cm ??? Es gibt auch noch weitere Sachen wie Abstand Felgen Stoßdämpfer, Bremssattel etc. und noch weitere... |
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Das Problem mit dem Abstand von Federteller/Stoßdämpfer zu Reifen/Felge hatte ich auch schon ^^ Da sinds glaube ich 5mm Mindestabstand. Bei den Bremssätteln zur Felge sinds meine ich auch 5 mm. |
also ich hab letztens bei uns inner Firma gefragt wie das ausschaut mit Mindesthöhe in Deutschland. Zu uns kommt immer die Dekra die Autos tüven. Der gute Mann hat mir dann erklärt das es so ist: Zum tiefsten festen Punkt des KFZs 80mm Zum tiefsten flexiblen bzw variablen Punkt 70mm So wurde das FW von mir dann auch genau eingetragen, nach Lichtaustritt etc hat er garnicht geschaut. Denke mal daher das bei ner Höhe von 8cm ehe alles gegeben vorrausgesetzt man hat z.B das Kennzeichen am Originalplatz. Prüfer war Dipl. Ingenieur von der Dekra. Gruß |
Zitat:
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