| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| |
| | #1 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer | Zitat:
![]() war schneller | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
Man bin ich Lahm! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Helfersyndrom |
Muss man bei ABE überhaupt eintragen? Wenn die Bedingungen der ABE eingehalten sind ist das doch erledigt. Es muss lediglich die ABE mitgeführt werden. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
@ Wolfi:Richtig. Trotz allem ohne die bekommt man die Felgen beim TÜV nicht eingetragen, denn der TÜV bezieht sich auf die ABE! MfG | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer | ich bin mir nicht sicher.. wenn das fahrwerk verändert wurde auf alle fälle.. aber bei original zustand (wie es bei ihm ist) könnte die abe auch reichen. da bin ich mir aber nicht sicher.. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | |||
| ||||
| Helfersyndrom |
In den neuen Papieren stehen oftmals nicht alle zugelassenen Größen drin. Das ist unkritisch, weil zugelassen ist das trotzdem, auch wenn mancher Polizist das etwas blöd kommt. heb den alten auf, das reicht als Beweis, wenn je mal was kommen sollte. Die etwas helleren Polizisten wissen, dass in den Fz-Papieren nicht mehr alles steht. Wenn du noch eine Bedienungsanleitung hast, da stehen die Größen auch drin. Das müsste für die Polizisten eigentlich auch reichen. Obwohl mancher will vor gericht einfahren mit seiner Anzeige. Geändert von wolfi71 (27.02.2012 um 11:33 Uhr) | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | |||
| ||||
| Golf-Tieferleger |
muhaha, hab die selbe Felgen =P | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #8 | |||
| ||||
| Golfumbauplaner |
Ich möchte mich auch mit einklinken: Habe AEZ-Felgen in der Größe 7Jx15, ET 35, LK 100/4 auf die 195/50R15-Reifen drauf sind ABE ist vorhanden, in der heisst es: -Auflagen zu Reifen: 11A: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen. 51G: Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist. Auflagen zu Felgen: 11B: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthällt. 11G: Das Fahrwerk, sowie die Bremsen- und Lenkungsaggregate müssen, sofern dies durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder Fahrwerksänderungen vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Soooo...Meiner Meinung nach hebt Auflage 11B der Felgen Auflage 11A der Reifen auf. Auflage 11G fällt auch weg, da bei mir alles noch original ist ^^ Ich habe aber keine alten Fahrzeugbrief bzw. alten Fahrzeugschein in dem andere Reifengrößen genannt werden. In meinem Fahrzeugschein steht nur 175/70R13... nix nachgetragen oder so... Darf ich mit dieser Rad/Reifenkombination nun fahren oder nicht? Vielen Dank | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #9 | |||
| ||||
| Forenheiliger |
Hast du eine ABE oder ein Gutachten? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #10 | |||
| ||||
| Golfumbauplaner |
ja ABE ist vorhanden | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #11 | |||
| ||||
| GTI und TDI Fahrer |
195/50 R15 kannst du auf jedem Golf 3 fahren, das steht alles im Datensatz vom Golf 3. 185/60 R14 ist auch dabei... | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #12 | |||
| ||||
| ↑↑ Glanzfetischist |
11B hebt 11A garnicht aus... maximal das G... 11A besagt, das auf jeden Fall, die Änderung bzw Nutzung des Sonderrades geprüft und eingetragen werden muss. 11B besagt, wenn ein Reifen genutzt wird, der NICHT in den Papieren steht ( neue Zulassung ist generell Mist für sowas ) der jedoch in der ABE zu Felge steht, was besagt: Felge mit Reifen X = JA Reifen X in den Papieren? = NEIN Felge mit Reifen X als Kombinationseintragung in die Papiere!!! Ansonsten gilt: Felge mit Reifen X = JA Reifen X in den Papieren = JA Nur das Sonderrad ( Felge ) gemäß ABE in die Papiere eintragen!!! Klar soweit? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #13 | |||
| ||||
| Bastler | Zitat:
Ja das ich die Reifen fahren darf hab ich schon gesehen Auch im Handbuch vom Golf steht das drin.Jetzt brauch ich laut gutachten halt nurnoch: Ø60.1 Ø58.1 Zentrierringe. Atu hat sowas nicht. Könnte Euromaster sowas haben? Ja und halt Kegelkopf schrauben. Kegelbundschraube M12x1,5x24 schwarz Kegelbundschraube M12x1,5x24 schwarz 1 Stück - A.T.U Die Sollten doch gehen oder? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #14 | |||
| ||||
| ↑↑ Glanzfetischist |
58,1? Wo soll diese Zentrierung denn sein?... Golf hat doch 57,1 ?!?!.. Vielleicht liegt es daran, das du nix passendes findest !Steht im Gutachten nicht drin, welche Radbolzen zu verwenden sind?... | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #15 | |||
| ||||
| Bastler | Zitat:
Hier steht im Gutachten das dafür n Zentrierring vorgesehen ist. http://www.binder-autobedarf.at/guta...5/33508100.pdf Ne Rad bolzen beschreibung hab ich noch nicht gefunden? Ich hab die dritte von oben F7A | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #16 | |||
| ||||
| ↑↑ Glanzfetischist |
Sicher, das es nicht die W3 ist?.. die letzten 3 Felgentypen stimmen nämlich mit der Angabe der Zentrierung. In der Anlage ( gemäß ABE liegt diese bei ) zu Volkswagen kann unter Umständen eingegrenzt werden, das nur die W3, W4 und W4F1 getestet und zulässig sind. PS: in der passenden Anlage zum Fahrzeughersteller wird denn auch beschrieben sein, welche Zentrierringe ( sogar meist nach Farbe ) und welche Radbolzen verwendet werden müssen / dürfen. Weitere Auflagen je nach Fahrzeugtyp können vorhanden. Ich kann aber hier auch nur spekulieren, da ich eben nicht das ganze Gutachten mit Anlage einsehen kann! Geändert von Amazing (20.03.2012 um 23:05 Uhr) | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #17 | |||
| ||||
| Bastler | Zitat:
Hier ist die anlage. Und hier die innere Felge. ![]() ![]() Danke für eure Hilfe ![]() http://www.ersatzfelgen.de/index.php...60-1-57-1.html Könnt das die sein? Geändert von Inferno (20.03.2012 um 23:16 Uhr) | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #18 | |||
| ||||
| ↑↑ Glanzfetischist |
Da siehst du es, gemäß Anlage 3 zu VW ist nur die Rede von der Felgenvariante W3. Und diese Felge hast du doch?.. 100EF7 ET25, das ist die W3. ... Die Kennung ist ja der anderen gleich, da wird wohl kein Unterschied gemacht, ausser in der Verwendung der Zentrierringe!...Die von dir geposteten Ringe sind übrigens die richtigen. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #19 | |||
| ||||
| Bastler | Zitat:
| |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #20 | |||
| ||||
| ↑↑ Glanzfetischist |
Steht im Gutachten, du musst in der Tabelle nach S01 gucken: M12x1,5 60° Kegel Schaftlänge 26mm, also M12x1,5x26 Du hast bei ATU M12x1,5x24 rausgesucht ! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| |