Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum!

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Alt 26.02.2012, 21:12 #1
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Zitat:
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war schneller


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Alt 26.02.2012, 21:13 #2
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Man bin ich Lahm!
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Alt 26.02.2012, 21:16 #3
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Muss man bei ABE überhaupt eintragen? Wenn die Bedingungen der ABE eingehalten sind ist das doch erledigt. Es muss lediglich die ABE mitgeführt werden.
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Alt 26.02.2012, 21:19 #4
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@ Wolfi:Richtig. Trotz allem ohne die bekommt man die Felgen beim TÜV nicht eingetragen, denn der TÜV bezieht sich auf die ABE!

MfG
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Alt 26.02.2012, 21:19 #5
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Muss man bei ABE überhaupt eintragen? Wenn die Bedingungen der ABE eingehalten sind ist das doch erledigt. Es muss lediglich die ABE mitgeführt werden.
ich bin mir nicht sicher.. wenn das fahrwerk verändert wurde auf alle fälle.. aber bei original zustand (wie es bei ihm ist) könnte die abe auch reichen. da bin ich mir aber nicht sicher..
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Alt 27.02.2012, 11:31 #6
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In den neuen Papieren stehen oftmals nicht alle zugelassenen Größen drin. Das ist unkritisch, weil zugelassen ist das trotzdem, auch wenn mancher Polizist das etwas blöd kommt. heb den alten auf, das reicht als Beweis, wenn je mal was kommen sollte. Die etwas helleren Polizisten wissen, dass in den Fz-Papieren nicht mehr alles steht.

Wenn du noch eine Bedienungsanleitung hast, da stehen die Größen auch drin. Das müsste für die Polizisten eigentlich auch reichen. Obwohl mancher will vor gericht einfahren mit seiner Anzeige.

Geändert von wolfi71 (27.02.2012 um 11:33 Uhr)
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Alt 27.02.2012, 11:47 #7
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muhaha, hab die selbe Felgen =P
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Alt 20.03.2012, 19:57 #8
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Ich möchte mich auch mit einklinken:

Habe AEZ-Felgen in der Größe 7Jx15, ET 35, LK 100/4 auf die 195/50R15-Reifen drauf sind

ABE ist vorhanden, in der heisst es:

-Auflagen zu Reifen:
11A: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.

51G: Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist.

Auflagen zu Felgen:
11B: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthällt.

11G: Das Fahrwerk, sowie die Bremsen- und Lenkungsaggregate müssen, sofern dies durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder Fahrwerksänderungen vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


Soooo...Meiner Meinung nach hebt Auflage 11B der Felgen Auflage 11A der Reifen auf. Auflage 11G fällt auch weg, da bei mir alles noch original ist ^^
Ich habe aber keine alten Fahrzeugbrief bzw. alten Fahrzeugschein in dem andere Reifengrößen genannt werden. In meinem Fahrzeugschein steht nur 175/70R13... nix nachgetragen oder so...

Darf ich mit dieser Rad/Reifenkombination nun fahren oder nicht?

Vielen Dank
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Alt 20.03.2012, 20:15 #9
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Hast du eine ABE oder ein Gutachten?
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Alt 20.03.2012, 21:41 #10
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ja ABE ist vorhanden




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Alt 20.03.2012, 22:13 #11
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195/50 R15 kannst du auf jedem Golf 3 fahren, das steht alles im Datensatz vom Golf 3. 185/60 R14 ist auch dabei...
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Alt 20.03.2012, 22:31 #12
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11B hebt 11A garnicht aus... maximal das G...

11A besagt, das auf jeden Fall, die Änderung bzw Nutzung des Sonderrades geprüft und eingetragen werden muss.

11B besagt, wenn ein Reifen genutzt wird, der NICHT in den Papieren steht ( neue Zulassung ist generell Mist für sowas ) der jedoch in der ABE zu Felge steht, was besagt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren? = NEIN
Felge mit Reifen X als Kombinationseintragung in die Papiere!!!

Ansonsten gilt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren = JA
Nur das Sonderrad ( Felge ) gemäß ABE in die Papiere eintragen!!!

Klar soweit?
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Alt 20.03.2012, 22:49 #13
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
11B hebt 11A garnicht aus... maximal das G...

11A besagt, das auf jeden Fall, die Änderung bzw Nutzung des Sonderrades geprüft und eingetragen werden muss.

11B besagt, wenn ein Reifen genutzt wird, der NICHT in den Papieren steht ( neue Zulassung ist generell Mist für sowas ) der jedoch in der ABE zu Felge steht, was besagt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren? = NEIN
Felge mit Reifen X als Kombinationseintragung in die Papiere!!!

Ansonsten gilt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren = JA
Nur das Sonderrad ( Felge ) gemäß ABE in die Papiere eintragen!!!

Klar soweit?
Danke für eure hilfe.
Ja das ich die Reifen fahren darf hab ich schon gesehen Auch im Handbuch vom Golf steht das drin.

Jetzt brauch ich laut gutachten halt nurnoch:
Ø60.1 Ø58.1 Zentrierringe.

Atu hat sowas nicht. Könnte Euromaster sowas haben?
Ja und halt Kegelkopf schrauben.

Kegelbundschraube M12x1,5x24 schwarz

Kegelbundschraube M12x1,5x24 schwarz 1 Stück - A.T.U

Die Sollten doch gehen oder?
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Alt 20.03.2012, 22:52 #14
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58,1? Wo soll diese Zentrierung denn sein?... Golf hat doch 57,1 ?!?!.. Vielleicht liegt es daran, das du nix passendes findest !

Steht im Gutachten nicht drin, welche Radbolzen zu verwenden sind?...
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Alt 20.03.2012, 22:56 #15
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58,1? Wo soll diese Zentrierung denn sein?... Golf hat doch 57,1 ?!?!.. Vielleicht liegt es daran, das du nix passendes findest !

Steht im Gutachten nicht drin, welche Radbolzen zu verwenden sind?...
Wie? Passt das nicht?
Hier steht im Gutachten das dafür n Zentrierring vorgesehen ist.
http://www.binder-autobedarf.at/guta...5/33508100.pdf

Ne Rad bolzen beschreibung hab ich noch nicht gefunden?

Ich hab die dritte von oben
F7A
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Alt 20.03.2012, 23:04 #16
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Sicher, das es nicht die W3 ist?.. die letzten 3 Felgentypen stimmen nämlich mit der Angabe der Zentrierung.

In der Anlage ( gemäß ABE liegt diese bei ) zu Volkswagen kann unter Umständen eingegrenzt werden, das nur die W3, W4 und W4F1 getestet und zulässig sind.

PS: in der passenden Anlage zum Fahrzeughersteller wird denn auch beschrieben sein, welche Zentrierringe ( sogar meist nach Farbe ) und welche Radbolzen verwendet werden müssen / dürfen. Weitere Auflagen je nach Fahrzeugtyp können vorhanden.

Ich kann aber hier auch nur spekulieren, da ich eben nicht das ganze Gutachten mit Anlage einsehen kann!

Geändert von Amazing (20.03.2012 um 23:05 Uhr)
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Alt 20.03.2012, 23:12 #17
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Sicher, das es nicht die W3 ist?.. die letzten 3 Felgentypen stimmen nämlich mit der Angabe der Zentrierung.

In der Anlage ( gemäß ABE liegt diese bei ) zu Volkswagen kann unter Umständen eingegrenzt werden, das nur die W3, W4 und W4F1 getestet und zulässig sind.

PS: in der passenden Anlage zum Fahrzeughersteller wird denn auch beschrieben sein, welche Zentrierringe ( sogar meist nach Farbe ) und welche Radbolzen verwendet werden müssen / dürfen. Weitere Auflagen je nach Fahrzeugtyp können vorhanden.

Ich kann aber hier auch nur spekulieren, da ich eben nicht das ganze Gutachten mit Anlage einsehen kann!
http://www.binder-autobedarf.at/guta...2_00059125.PDF
Hier ist die anlage.
Und hier die innere Felge.




Danke für eure Hilfe


http://www.ersatzfelgen.de/index.php...60-1-57-1.html
Könnt das die sein?

Geändert von Inferno (20.03.2012 um 23:16 Uhr)
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Alt 21.03.2012, 08:46 #18
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Da siehst du es, gemäß Anlage 3 zu VW ist nur die Rede von der Felgenvariante W3.

Und diese Felge hast du doch?.. 100EF7 ET25, das ist die W3.

... Die Kennung ist ja der anderen gleich, da wird wohl kein Unterschied gemacht, ausser in der Verwendung der Zentrierringe!...

Die von dir geposteten Ringe sind übrigens die richtigen.
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Alt 21.03.2012, 09:59 #19
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Da siehst du es, gemäß Anlage 3 zu VW ist nur die Rede von der Felgenvariante W3.

Und diese Felge hast du doch?.. 100EF7 ET25, das ist die W3.

... Die Kennung ist ja der anderen gleich, da wird wohl kein Unterschied gemacht, ausser in der Verwendung der Zentrierringe!...

Die von dir geposteten Ringe sind übrigens die richtigen.
Super die bestell ich dann. Sind das auch die richtigen Schrauben von ATU?
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Alt 21.03.2012, 10:41 #20
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Steht im Gutachten, du musst in der Tabelle nach S01 gucken:

M12x1,5 60° Kegel Schaftlänge 26mm, also M12x1,5x26

Du hast bei ATU M12x1,5x24 rausgesucht !




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