| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| |
| | #1 | |||
| ||||
| Bastler | Zitat:
Das steht in mein fahrzeugbrief. Ich werde bei den ganzen abkürzungen nicht schlau Heißt das dass die eingetragen sind?Brauch ich dann noch eine ABE? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
Wie gesagt, ABE brauchst du für die ALUFELGEN und die Eintragung die du hast in deinem Fzg. Schein, ist die Zulassung der Reifen (Reifenbreite und Größe). MfG | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Bastler |
Okay hab es verstanden danke ![]() Ich habe zwei Fahrzeugbriefe. Der erste wo die reifengröße drin steht "ist entwertet und zurückgegeben" steht unten..... Und in mein neuen stehen nurnoch kleinere Größen drin.... Das heißt ich muss es erneut eintragen lassen oder?... | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Sommertreffenplaner | Da steht doch 195/50/R15 -> also reifenbreite/reifenwandhöhe/felgendurchmesser Somit darfst du auch nicht größeres/breiteres fahren(bzw kleiner geht? - wenn ich falsch informiert bin verbessert mich gerne) Schau mal auf den Reifen/Felge... da muss ja die Breite, Wandhöhe & Durchmesser auch draufstehen (Zumindest ist das bei meinen VW Felgen der Fall )Wenn die Größe mit der in deinem Fahrzeugschein übereinstimmt, musst die sie ja nicht eintragen lassen. Die ABE (Betriebserlaubnis) würde ich zumindest trotzdem immer mitführen, und wenn sie hinten im Kofferraum liegt, in einem Ordner | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Bastler | Zitat:
| |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| |