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Alt 15.02.2012, 21:06 #1
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Zitat:
Zitat von Teletubby Beitrag anzeigen
Hallo!

Eine nicht funktionierende Scheibenwaschanlage der Heckscheibe ist gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung und wird bei der Hauptuntersuchung als Mangel beanstandet.

Freundliche Grüße
Teletubby
und wie ist das wenn sowas gecleant wird ?


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Alt 15.02.2012, 21:08 #2
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Zitat:
Zitat von -Golf3- Beitrag anzeigen
und wie ist das wenn sowas gecleant wird ?
Soll dann uninterressant sein. Da es nicht da ist, und somit nicht gehen brauch.
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