Und zum anderen immer kommen lassen die Leutchen. Der muss eine Mängelanzeige schreiben und eine Anzeige erstatten (wenn du die Betriebsanleitung vorgelegt hattest, dann im Wiissen, dass es begründete Zweifel geben könnte). Normalerweise prüft dann das LRA nach. Die haben die Daten ja vorliegen. Wenn da was kommt hast du mehr als genug Zeit damit hinzugehen.
Es gibt aber eine andere Möglichkeit, die funktioniert nur, wenn man 100% recht hat. Man lässt sie in die Falle tappen. Sprich die beschuldigen dich und leiten ein Bußgeldverfahren ein. Dem Bescheid widerspricht man ohne Begründung und besteht auf mündlicher Verhandlung. Dann bringt man dem Brief als Beweis mit und voila stehen die dumm da und haben die Kosten am Hals.
Anschließend ist man nachtragend und erstattet Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger, weil beim LRA die Daten ja vorgelegen haben. Dann hat der Staatsanwalt und der Leiter des Straßenverkehrsamtes viel Arbeit damit, den Fall vom Tisch zu putzen und der Sachbearbeiter kann eine Höhergruppierung auf einige Jahre vergessen.
Der Polizist kriegt sein Fett gleich in der Verhandlung ab, der wird dann nämlich vom Staatsanwalt abgebürstet, wegen unsauberer Ermittlungen.